Nach dem bundesweiten Aktionstag gegen Hasspostings am 25. Juni ist in Baden-Württemberg ein einziges Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die geringe Zahl steht im deutlichen Kontrast zum generellen Anstieg von Hasskriminalität im Internet, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervorgeht.
Laut Ministerium haben sich die Fallzahlen von politisch motivierten Hasspostings im Land seit 2021 mehr als vervierfacht. Im Jahr 2024 erfassten die Behörden 1.220 solcher Delikte. Das Innenministerium erklärt die geringe Zahl am Aktionstag damit, dass solche Tage vor allem der Öffentlichkeitsarbeit dienen. Sie sollen verdeutlichen, dass die Gesetze des analogen Raums auch im Internet gelten. Die große Mehrheit der Ermittlungsverfahren werde aber das ganze Jahr über bearbeitet und nicht für einen bestimmten Stichtag gebündelt, betonte das Ministerium.
Bei dem einzigen Verfahren, das im Rahmen des Aktionstags in Baden-Württemberg stattfand, ordnete ein Richter eine Hausdurchsuchung an. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitet die Ermittlungen. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden dem Ministerium zufolge derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt. (1879/29.07.2025)