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MV: Mietbremse für Rostock und Greifswald bleibt bestehen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, die Wirkung der Mietpreisbremse für die Universitätsstädte Rostock und Greifswald bis zum 30. September 2028 zu verlängern. Die Lage auf den Wohnungsmärkten in Rostock und Greifswald sei weiterhin angespannt. Deshalb sei es wichtig, die bestehenden Instrumente zur Dämpfung der Mietpreise „konsequent weiterzuführen“, sagte Bauminister Christian Pegel (SPD) am Dienstag laut Mitteilung.

Mit der neuen Verordnung soll die bisherige Befristung bis zum 31. Dezember 2025 aufgehoben werden. Dadurch bleibt die Mietpreisbremse in den beiden Städten weitere fünf Jahre in Kraft. Gleichzeitig hat die Landesregierung eine Verordnung zur Mietpreisbremse für gleich acht Küstenorte auf den Weg gebracht. Sie bewirke bei neuen Mietverträgen, dass die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen dürfe und schränke außerdem die Möglichkeiten ein, die Miete bei bestehenden Mietverträgen zu erhöhen (Kappungsgrenze). Als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen die Kommunen Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz bestimmt werden, hieß es.