Ein Rheinland-Pfälzer mit Kontakten in die Szene der sogenannten Reichsbürger hat keinen Anspruch darauf, die bei ihm im Jahr 2023 sichergestellten Schusswaffen zurückzuerhalten. Das Verwaltungsgericht Mainz wies in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Klage des Mannes gegen die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zurück (AZ 1 K 774/25.MZ).
Der Waffenbesitz sei nur Personen zu gestatten sei, „die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienten, jederzeit und in jeder Hinsicht“ ordnungsgemäß damit umzugehen. Bereits Anhaltspunkte dafür, dass jemand der „Reichsbürgerszene“ zumindest nahestehe, reichten aus, um Zweifel daran zu begründen. Der Kläger hat laut Gericht mittlerweile einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gestellt.
Die Sicherheitsbehörden waren vor mehreren Jahren im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Gruppe um Prinz Reuß auf den Mann aufmerksam geworden. Dabei fand bei ihm auch eine Hausdurchsuchung statt, wobei er nicht als Beschuldigter, sondern offiziell lediglich als „nicht tatverdächtiger Betroffener“ geführt wurde.
Einige Wochen nach der bundesweiten Razzia erließ der Kreis dennoch einen Bescheid, in dem ihm der Waffenbesitz untersagt wurde. Eine bei dem Mann zu Hause verwahrte Repetierbüchse, zwei halbautomatische Pistolen und zwei halbautomatische Büchsen wurden dabei sichergestellt. Ihm werden enge Kontakte zu mehreren Mitgliedern der Gruppe Reuß zur Last gelegt.
In einem abgehörten Telefongespräch soll einer der mutmaßlichen Verschwörer unter anderem mit dem Rheinland-Pfälzer darüber gesprochen haben, dass man Menschen finden müsse, die bei Bedarf auch jemanden „umlegen“ könnten. Darauf soll der Rheinland-Pfälzer entgegnet haben: „Wir haben das auch so gelernt bei der Bundeswehr.“ In Ausnahmesituationen dürfe „nicht gefackelt“ werden.