Artikel teilen:

Münsters Ex-Dompropst Schulte von Missbrauchsvorwurf freigesprochen

Freispruch, aber dennoch Strafen: Ein Kirchengericht hat den ehemaligen Münsteraner Dompropst Schulte vom Vorwurf des Missbrauchs freigesprochen. Wegen überschrittener Amtsbefugnisse sanktionierte es den Priester aber.

Der frühere Münsteraner Dompropst und Offizial Kurt Schulte (60) ist in einem kirchlichen Strafverfahren vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden. Das vom Vatikan beauftragte Kirchengericht des Bistums Augsburg kam zu dem Ergebnis, dass der katholische Geistliche eine solche Straftat nicht begangen hat. Das teilte das Bistum Münster am Mittwoch mit. Gegen Schulte hatte es Vorwürfe wegen grenzüberschreitenden und unangemessenen Verhaltens gegeben.

Trotz dieses Freispruchs verhängte das Kirchengericht Strafen gegen Schulte. Er habe seine Amtsbefugnisse gegenüber einer ihm unterstellten Person missbraucht, indem er dieser über seinen dienstlichen E-Mail-Account unangemessene private Nachrichten geschickt habe. Zum Schutz der betroffenen Person erhielt Schulte ein räumlich begrenztes Aufenthaltsverbot. Zudem darf er fünf Jahre lang keine Ämter oder Aufgaben mit Weisungsbefugnis gegenüber hauptamtlichen Mitarbeitenden übernehmen. Ab Januar soll er als Pastor ohne Leitungsaufgaben im niedersächsischen Friesoythe eingesetzt werden.

Der damalige Bischof von Münster, Felix Genn, hatte den Geistlichen im Juni 2022 bis zur Klärung des Vorwurfs von grenzverletzendem Verhalten beurlaubt. Nach weiteren Vorwürfen, er habe vertrauliche Unterlagen weitergegeben, verzichtete Schulte wenige Monate später auf alle Ämter. Die Staatsanwaltschaft Münster stellte die Ermittlungen im Dezember 2023 ein, da es keine hinreichenden Verdachtsmomente gab. In einem kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren war Schulte 2023 wegen unbefugter Weitergabe von Dokumenten bestraft worden.

Schulte stand seit 2013 als Dompropst an der Spitze des Münsteraner Domkapitels, das unter anderem den Bischof wählt und die Gottesdienste im Dom gestaltet. Seit 2010 leitete er zudem als Offizial das Kirchengericht in Münster. Ihm wurde aufgegeben, bis zum Abschluss des kirchlichen Strafverfahrens keine priesterlichen Tätigkeiten auszuüben – mit Ausnahme zweier Gottesdienste im Familienkreis.