Musiker, Handwerkerinnen oder Gärtner sollen künftig als profilrelevante Fachkräfte pädagogische Teams in Kindertagesstätten in NRW verstärken. Das Modellprojekt „ProKi – Profilrelevante Kräfte stärken Kitas“ ist auf drei Jahre angelegt, wie das NRW-Familienministerium am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Erstmals werde gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) erprobt, wie Fachkräfte mit besonderer beruflicher Qualifikation das pädagogische Team in Kindertageseinrichtungen auf Fachkraftstunden sinnvoll ergänzen können.
Bereits seit Ende 2024 dürfen den Angaben nach sogenannte profilrelevante Kräfte – etwa Musikerinnen, Handwerker oder Gärtnerinnen – in Kitas arbeiten, sofern sie das Profil der Einrichtung fachlich bereichern. Besonders in spezialisierten Einrichtungen wie Sport- oder Musik-Kitas könnten sie so zur frühkindlichen Bildung beitragen und das Stammpersonal entlasten. So könne beispielsweise ein Modedesigner in einer Kita kreative Projekte anstoßen, „in denen Kinder Farben, Formen und Materialien spielerisch entdecken und gleichzeitig ihre Feinmotorik und Ausdrucksfähigkeit stärken“, erklärte Silke Arens, Vorständin des AWO Bezirksverbands Mittelrhein e.V.
Bislang war ihr Einsatz nur im Rahmen der sogenannten Ergänzungskraftstunden möglich. Dies soll sich nun ändern, wie NRW-Familienministerin Josefine Paul (Grüne) erläuterte. In 48 am Modellprojekt „ProKi“ beteiligten Kitas der AWO werde jetzt der Einsatz je einer profilrelevanten Kraft auch auf Fachkraftstunden erprobt. Ziel sei es, sowohl den pädagogischen Nutzen als auch die Faktoren für das Gelingen dieses multiprofessionellen Ansatzes zu ermitteln. Voraussetzung für den Einsatz ist ein Abschluss auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens, zum Beispiel ein Meistertitel oder Bachelorabschluss, sowie eine 160-stündige pädagogische Qualifizierung.
Eine Koordinierungsstelle der Arbeiterwohlfahrt steuere das Projekt, das durch die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen evaluiert werde, hieß es. Koordination, Coaching und Evaluation werden vom Land mit insgesamt bis zu 200.000 Euro und von der Sozialstiftung Nordrhein-Westfalen mit insgesamt bis zu 700.000 Euro gefördert. Die Personalkosten der profilrelevanten Kräfte tragen die Träger im Rahmen der im Kinderbildungsgesetz festgelegten Grundfinanzierung.