Missbrauchsopfer und Bistum Hildesheim stimmen Güteverhandlung zu
Im Schmerzensgeld-Prozess des Missbrauchsbetroffenen Jens Windel gegen das Bistum Hildesheim haben beide Parteien am ersten Verhandlungstag einer gerichtlichen Mediation zugestimmt. Windels Ansprüche seien wegen Verjährung vermutlich nicht durchsetzbar, begründete der Vorsitzende Richter und Präsident des Hildesheimer Landgerichts, Jan-Michael Seidel, den Vorschlag einer Güteverhandlung. Das Bistum setzt in dem Zivilprozess auf die Einrede der Verjährung.
Erstmals wird in Niedersachsen eine Schmerzensgeldklage gegen ein Bistum vor Gericht verhandelt wird. Windel hat das Bistum auf 400.000 Euro verklagt. Der 50-jährige beschuldigt einen mittlerweile verstorbenen Pfarrer, ihn in den Jahren 1984 bis 1985 sexuell missbraucht zu haben. Angesichts des Leids, das er erfahren habe, seien Anerkennungsleistungen in Höhe von 50.000 Euro viel zu gering, argumentiert Windel. Die „Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UKA) hatte die Summe festgelegt.
Dem Bistum gehe es in dem Verfahren auch darum, vor Gericht Rechtssicherheit zu bekommen, sagte dessen Rechtsanwalt Stefan Weisbrod. Dennoch sei das Bistum gesprächsbereit und begrüße den Vorschlag einer gerichtlichen Streitbeilegung. Einen außergerichtlichen Vergleich hatte das Bistum im Vorfeld abgelehnt.
Windel warf dem Bistum daher einen unsensiblen Umgang mit Missbrauchsbetroffenen vor. Dass die Kirche es auf einen Prozess habe ankommen lassen, sei „unterste Schublade“, sagte Windel am Rande der Verhandlung dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Verfahren bedeute eine erhebliche Belastung für ihn.
Bundesweit sind ähnliche Klagen gegen mehrere andere Bistümer anhängig. Im Juni 2023 hatte das Landgericht Köln einem Missbrauchsbetroffenen mit 300.000 Euro das bislang höchste Schmerzensgeld zugesprochen. Er war als Messdiener im Erzbistum Köln missbraucht worden und hatte ursprünglich 750.000 Euro gefordert.