Verschärfung der Auseinandersetzung im Fall einer Missbrauchsbetroffenen: Durch eine Anzeige gegen Bischof Ackermann beim Papst erhofft sie sich vollständige Aufklärung.
Der Fall der mit dem Bistum Trier im Streit liegenden Missbrauchsbetroffenen mit dem Pseudonym Karin Weißenfels beschäftigt einem Medienbericht zufolge auch den Vatikan. Die “Rhein-Zeitung” berichtete am Mittwoch, Weißenfels habe gegen den Trierer Bischof Stephan Ackermann eine kirchenrechtliche Strafanzeige in Rom bei Papst Leo XIV. eingereicht.
In der Anzeigeschrift stehe sinngemäß, “der Bischof von Trier habe Rufschädigung begangen, sein Amt missbraucht, und eine ihn möglicherweise belastende Aktennotiz sei vernichtet worden”, so die Zeitung unter Berufung auf die zwölfseitige Anzeigeschrift, die ihr vorliege. Der Missbrauchsbetroffenen gehe es nun um die vollständige Aufklärung ihres Falls, sie werfe der katholischen Kirche Untätigkeit vor. Die Anzeige wurde demnach bereits im August beim Vatikan eingereicht und sei an Papst Leo XIV. adressiert. Leo ist seit 8. Mai Oberhaupt der katholischen Kirche.
Das Bistum Trier lehnte auf Anfrage der Zeitung eine Stellungnahme zu den in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfen ab. Auch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte eine Bistumssprecherin am Donnerstagmorgen, es gebe “von Seiten des Bischofs oder des Bistums keine Stellungnahme”.
Der Fall ist beim Bistum Trier bereits seit Jahren bekannt. Die langjährige Bistumsangestellte hatte bereits vor Jahren unter dem Pseudonym Karin Weißenfels von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gab an, damals von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden zu sein. Dieser und ein weiterer Priester hätten sie dann zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt. Laut der Zeitung soll die sexuelle Gewalt in den Jahren von 1989 bis 2002 stattgefunden haben.
Weißenfels gilt dadurch als traumatisiert, sie wurde für den Missbrauch finanziell entschädigt. Die “Rhein-Zeitung” schreibt zu dem Fall: “Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) stufte ihn 2023 als besonders schweren Härtefall ein. 100.000 Euro Entschädigung erhielt Weißenfels.”
2024 war vor dem Arbeitsgericht Trier in einem Verfahren um die Klage von Weißenfels gegen das Bistum auf vollständige Einsicht in ihre Personalakte ein Vergleich gescheitert.
Am 30. Oktober stellen Wissenschaftler der Universität Trier einen Bericht über sexuellen Missbrauch im Bistum Trier in den Jahren 2002 bis 2021 vor. Dieser umfasst die Amtszeiten von Ackermann, der seit 2009 amtiert, und seines Vorgängers Reinhard Marx, der von 2002 bis 2008 Trierer Bischof war.