Missbrauchsbeauftragte: Nutzerdaten müssen gespeichert werden

Wer gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgehen möchte, sollte Daten von Telekommunikationsanbietern dafür nutzen, sagt eine Fachfrau. Sie sieht gegenwärtig eine Lücke.

Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder hat die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, eine gesetzlich verpflichtende Speicherung von Telekommunikationsdaten durch die Anbieter gefordert. „Wir brauchen keine Speicherung von Daten über ein halbes oder ein ganzes Jahr. Aber Unternehmen sollten Telekommunikationsdaten gesetzlich verpflichtend einige wenige Wochen lang speichern können. Das hilft Ermittlern ungemein, wenn sie einem Täter auf der Spur sind“, sagte Claus den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag).

Die Speicherung helfe auch, „aktuelle, bisher unerkannte Fälle von Missbrauch an Kindern oder Jugendlichen aufzudecken“. Claus betonte, es gehe um die Speicherung sogenannter Verkehrsdaten, also der IP-Adresse als Nutzererkennung. „Diese Daten lassen für sich allein keinen Rückschluss auf die Person und die Internetnutzung zu.“ Es gebe bisher keine Vorgaben per Gesetz für Firmen beim Speichern von Nutzerdaten. „Diese Lücke gilt es zu schließen“, sagte Claus. „Mir haben Spezialeinheiten von Staatsanwaltschaften berichtet, dass es eine Vielzahl von Fällen von Missbrauch gibt, die sich nicht mehr ermitteln lassen, weil IP-Adressen oder E-Mail-Adressen fehlen.“