Der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen vom Amtsgericht Kulmbach rechtskräftig verurteilte evangelische Pfarrer von Schwarzach ist zum 1. Februar offiziell aus dem Dienst der Landeskirche entlassen worden. Wie eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag mitteilte, vollzieht die Kirche damit das Dienstrecht, wonach Mitarbeitende, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr aus dem Dienst entlassen werden müssen.
Der Fall hatte überregional für Aufsehen gesorgt. Der Mann hat zwischen Dezember 2023 und März 2024 insgesamt sechsmal ein Kind im Pfarrhaus missbraucht. Als die Übergriffe im Sommer 2024 bekannt wurden, hatte das Jugendamt eine räumliche Trennung angeordnet: Ab diesem Zeitpunkt soll die Pfarrerin mit den Kindern im Obergeschoss des Pfarrhauses und der Pfarrer im Erdgeschoss gelebt haben. Auch wegen des öffentlichen Drucks ist der Verurteilte dann im Dezember 2024 aus dem Pfarrhaus ausgezogen.
Die Ehefrau, die sich die Gemeindepfarrstelle mit dem Verurteilten geteilt hatte, war auch nach Beginn der Ermittlungen im Sommer 2024 bis auf eine kurze Pause weiter im Dienst – auch nachdem das Urteil gefällt wurde. Erst kurz vor Weihnachten teilte die Kirche mit, die Frau sei „bis auf Weiteres nicht im Dienst“. Bei einer Stellenteilung falle deren Grundlage weg, wenn einer der Stellenteiler die Stelle verlasse oder verlassen müsse, sagte eine Kirchensprecherin und ergänzte: „Die Frau wird die Gemeinde auf eigenen Wunsch verlassen. Zusammen mit der Kirchenleitung sucht sie eine neue, passende Stelle.“
Auch das Jugendamt des Landratsamtes Kulmbach steht in der Kritik, seit Details zu dem Fall bekannt geworden sind. Die vom Amt verhängte „räumliche Trennung“ innerhalb des Pfarrhauses sei mit Blick auf das Kindeswohl des Missbrauchsopfers nicht ausreichend gewesen, sagen Kritiker. Deswegen hat die Regierung von Oberfranken beim Landratsamt Kulmbach um einen Bericht zum Vorgehen des Jugendamts gebeten. Die Regierung betonte, dass sie „eine reine Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht“ in dem Fall habe.(00/0254/31.01.2025)