Missbrauch: Erste Klage eines Opfers gegen Bistum Trier angekündigt

Ein Betroffener von sexuellem Missbrauch hat nach Angaben des Vereins „Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier“ (MissBiT) die erste Klage gegen das Bistum Trier eingereicht. „Dem Kläger geht es darum, angemessen entschädigt zu werden – dafür, dass er von seinem Heimatpfarrer und Religionslehrer in Longuich (Mosel) jahrelang als Schulkind in nicht beschreibbarer Weise vergewaltigt wurde“, erklärte die Initiative am Donnerstag in Trier. Das Landgericht Trier konnte dem Evangelischen Pressedienst (epd) den Eingang der Klage am Donnerstag noch nicht bestätigen.

„Die Folgen der Taten waren und sind gravierend: Sie reichen von Lernhemmungen in der Schul- und Ausbildungszeit über die Zerstörung einer Ehe, von schwersten körperlichen und psychischen Folgen bis hin zu Suizidversuchen“, erklärte MissBit. „Das kirchliche Verfahren zur Anerkennung des Leids, das auf freiwilligen Leistungen der deutschen Bischofskonferenz beruht, hat für die schweren Folgeschäden nur eine lächerlich geringfügige Summe zugestanden.“

Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln entschieden, dass das Erzbistum Köln wegen des langjährigen sexuellen Missbrauchs durch einen katholischen Priester einem Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen muss. „Auch in diesem ersten Verfahren gegen das Bistum Trier ist der Verhandlungswert 300.000 Euro“, erklärte die Initiative. „Verjährung kann nicht geltend gemacht werden, weil der religiöse Zusammenhang es dem Opfer nachhaltig unmöglich machte, über die erfahrene Gewalt zu sprechen.“ Das Verfahren solle Fakten aufarbeiten, Verantwortung klären und befrieden. Es bleibe nur der Weg der Klage, nachdem der Trierer Bischof Stephan Ackermann „den Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung in den Wind geschlagen hat“, erklärte MissBit.

Das Bistum hatte im Februar auf epd-Nachfrage erklärt, dass es außergerichtliche Vergleiche jenseits des von den Bistümern und Orden gemeinsam eingerichteten Verfahrens zur Anerkennung des Leids ablehne. Mit dem „Verfahren zur Anerkennung des Leids“ sei ein außergerichtlicher Weg beschrieben, der auf eine niedrige Plausibilisierungsnotwendigkeit des erlittenen Leids setze. Die zugesprochenen finanziellen Leistungen orientierten sich zudem an der offiziellen Schmerzensgeldtabelle. Das Bistum rechnet nach eigenen Angaben mit mehreren Klagen.

Bereits im Februar hatte MissBiT angekündigt, Zivilklagen zu unterstützen. Zurzeit seien noch zwei weitere in Vorbereitung. Ein Fall betreffe das Erzbistum Köln, der andere die Trierer Benediktinerabtei St. Matthias. Zur Unterstützung der Betroffenen hatte die Initiative einen Hilfsfonds eingerichtet und bittet um Spenden. Nach einer Studie sind bisher die Fälle von rund 580 Opfern sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier und mehr als 220 Beschuldigten im Zeitraum von 1946 bis 2021 dokumentiert.