Missbrauch: EKD verpflichtet sich auf Standards bei Aufarbeitung

Nach mehrjährigen Verhandlungen haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie eine sogenannte Gemeinsame Erklärung mit der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten des Bundes zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt unterzeichnet. Die am Mittwoch in Berlin unterschriebene Erklärung unterstreicht das Ziel unabhängiger Aufarbeitung und verpflichtet die EKD und den evangelischen Wohlfahrtsverband zur Einhaltung von Kriterien und Standards bei der Aufarbeitung. Dazu zählen Professionalität, Transparenz und die Beteiligung Betroffener.

Unterzeichnet wurde das neunseitige Papier von der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus, der EKD-Bevollmächtigten in Berlin, Anne Gidion, und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Claus erklärte, die Erklärung lege den Grundstein dafür, dass zentrale Standards und Kriterien von Aufarbeitung in allen Landeskirchen und diakonischen Verbänden eingeführt und verlässlich umgesetzt werden.

Das Papier hält fest, dass Aufklärung und Aufarbeitung unter anderem die Benennung von Taten, Ursachen und Folgen sexualisierter Gewalt, die Identifikation von Missbrauch ermöglichenden Strukturen und die Anerkennung geschehenen Unrechts umfasst. Die institutionelle Aufarbeitung soll zudem dazu beitragen, Schlussfolgerungen für den Schutz vor Missbrauch zu ziehen.

Aus der Erklärung geht auch hervor, dass letztlich die 20 evangelischen Landeskirchen und 17 Diakonie-Landesverbände für die Aufarbeitung Verantwortung tragen. Für sie ist die am Mittwoch unterzeichnete Erklärung nicht unmittelbar bindend. Das Papier hält aber fest, dass deren Zusammenschlüsse – die Kirchenkonferenz und die Konferenz für Diakonie und Entwicklung – entsprechende Beschlüsse zur Umsetzung fassen.