Ministerium: Pflegekräfte werden jetzt nicht abgeschoben
Ein Pflegeheim für Demenzkranke in Niedersachsen befürchtet die Abschiebung von Mitarbeitern und sieht seine Arbeitsfähigkeit bedroht. Vorwürfe gegen das Innenministerium weist dieses teilweise zurück.
Die Arbeitsfähigkeit eines Pflegeheims für Demenzkranke in Niedersachsen ist laut dem Landesinnenministerium nicht unmittelbar durch eine Abschiebung von Mitarbeitenden bedroht. In dieser Woche sei keine Rückführung der zehn Kolumbianer in ihr Heimatland geplant, erklärte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Hannover. Damit reagierte die Behörde auf Vorwürfe des Pflegeheims in Wilstedt, wonach der Gruppe von Pflegekräften bis Donnerstag die Abschiebung drohe.
Laut Ministerium handelt es sich bei dem Termin möglicherweise um das Fristende einer freiwilligen Ausreise. Das Datum wird Betroffenen nach Ablehnung ihres Asylantrags in der Abschiebungsandrohung mitgeteilt. “Eine unmittelbare Bedrohung für die Arbeitsfähigkeit des Pflegeheims und damit der Versorgung der offenbar dementen Bewohnerinnen und Bewohner dürfte damit ausgeschlossen sein”, hieß es. Die Fälle würden vom Ministerium derzeit mit der zuständigen Ausländerbehörde geklärt, um “gegebenenfalls mögliche Handlungsoptionen in dieser äußerst misslichen Lage zu prüfen”.
Mitarbeiter des Pflegeheims und Angehörige der Bewohner hatten sich zuvor in einem Brief an die Landes- und Bundespolitik gewandt. Sie erklärten, mit den zehn Mitarbeitenden werde rund ein Drittel der Pflegekräfte abgeschoben. Dadurch drohe der Einrichtung die Schließung. Dann müssten die 48 Bewohner auf teils weit entfernte Heime aufgeteilt werden. Solche Veränderungen könnten psychische Folgen bei den Demenzkranken haben.
Nach Angaben des Ministeriums wird abgelehnten Asylbewerbern eine Frist eingeräumt, innerhalb der sie freiwillig in ihre Heimat zurückkehren können. Innerhalb dieser Frist dürfe die Ausreise nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Auch gerichtliche Verfahren gegen die ablehnende Entscheidung hätten aufschiebende Wirkung. Erst nach Ablauf der Fristen werde die Ausreisepflicht vollziehbar.
Die Unterzeichner des Briefes kritisieren die Ablehnung der Asylanträge. Die Pflegenden seien etwa vor Schutzgelderpressung oder Rekrutierungsversuchen von Guerrilla-Truppen geflohen.
Zu den Einzelfällen äußerte sich das Innenministerium nicht. Für die Durchführung der Asylverfahren sei das Bundesamt für Flüchtlinge zuständig. Insgesamt sei die Anerkennungsquote für Kolumbianer gering.