Ministerium: Neues Faltblatt informiert über Jakobskreuzkraut

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein neues Faltblatt zum Umgang mit dem giftigen Jakobskreuzkraut auf landwirtschaftlichen Flächen. Unter dem Leitsatz „Erkennen, Vorbeugen und Regulieren“ gebe es Hinweise zur Behandlung des Krautes, teilte das Schweriner Landwirtschafts- und Umweltministerium am Donnerstag mit. Die Pflanze, die an den gelben Blüten mit ihren Zungen, dem rot-grünlichen Stängel und den fiederartigen Blättern zu erkennen ist, habe sich in MV vermehrt, hieß es. Das späte Mähen sowie lückenhafte Bestände könnten die Blüte und damit die Ausbreitung des giftigen Krautes begünstigen. Einzelpflanzen könnten durch Ausstechen und Verbrennen an ihrer Ausbreitung gehindert werden.

Die giftige Pflanze enthält laut Ministerium verschiedene Pyrrolizidin-Alkaloide, deren Abbauprodukte im Körper für akute oder chronische Vergiftungen, insbesondere der Leber, verantwortlich sind. Auch wenn Weidetiere wie Pferde, Kühe, Schafe oder Ziegen es instinktiv vermeiden würden, die Pflanze zu fressen - die regelmäßige Aufnahme nur geringer Mengen führe unweigerlich zu schweren Leberschäden und sogar zum Tod der Tiere, hieß es. Besonders tückisch sei, dass das Jakobskreuzkraut im getrockneten Zustand den für Pflanzenfresser alarmierenden bitteren Geschmack verliere. Es könne daher insbesondere durch die Fütterung von Heu und Silage zu Krankheiten führen. Eine Heilung sei dann kaum noch möglich.

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