Ministerin gegen Strafrechtsänderung zu verbaler Belästigung

Strafen für verbale sexuelle Belästigung? Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) ist dagegen. Sie befürchtet sogar negative Folgen für Betroffene.

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) lehnt eine Änderung des Strafrechts zu verbaler sexueller Belästigung und voyeuristischen Aufnahmen ab. Es sei "verfehlt, für jedes vorwerfbare Verhalten einen Sonderstraftatbestand zu schaffen", sagte Geiert der Berliner "taz". Das bringe Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit. Juristen seien so ausgebildet, dass sie einzelne Gesetze auf eine Vielzahl von Fällen anwenden könnten. "Das Gesetz muss nicht jeden Einzelfall gesondert abbilden, sondern muss kohärent und systematisch bleiben."

Zudem sei verbale sexuelle Belästigung zwar "ein vorwerfbares Verhalten, aber eben nicht zwingend strafrechtlich vorwerfbares Verhalten", so Geiert weiter. "Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates, diese Taten überschreiten nicht die dafür nötige Schwelle." Es sei die Gesellschaft, die das ahnden und verändern müsse - nicht die Strafjustiz. Man müsse den Weg weitergehen, gesellschaftlichen Druck zu machen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte angekündigt, verbale sexuelle Belästigungen - auch "Catcalling" genannt - sowie voyeuristische Aufnahmen künftig strafbar machen zu wollen. Bei der Justizministerkonferenz Anfang November fand ein entsprechender Vorstoß von Nordrhein-Westfalen und Hamburg allerdings keine Mehrheit.

Sachsens Justizministerin Geiert sagte, solche Vorfälle ließen sich nicht wirksam durch das Strafrecht verhindern. "Ich glaube nicht, dass ein Straftatbestand jemanden davon abhält, einer Frau einen blöden Spruch hinterherzuschicken." Stattdessen würde Betroffenen, die Anzeige erstatteten, eine Tortur drohen. "Am Ende würde bei diesen Fällen ganz oft ein Freispruch herauskommen, weil sie schwer beweisbar sind", so die Ministerin. Auch sei unklar, ab wann die Schwelle zur Straftat überschritten sei. Ein mögliches Gesetz könne dazu keine eindeutige Klarheit bringen.

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