AfD-Mitgliedschaft als Karrierebremse: Rheinland-Pfalz will Verfassungsfeinde konsequenter vom Staatsdienst fernhalten und verschärft die Pflicht zur Verfassungstreue. Und bei der Polizei gelten noch strengere Standards.
AfD-Mitglieder können künftig keine Karriere mehr beim Land Rheinland-Pfalz machen. Wer nicht mit Überzeugung für die Verfassung einstehe, habe im Dienst des Landes nichts zu suchen, erklärte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Donnerstag in Mainz. Der öffentliche Dienst sei das Rückgrat des demokratisch verfassten Staats, daher dürften gegenüber den dort Beschäftigten keine Zweifel an der Verfassungstreue bestehen.
Künftig sei bei der Einstellung eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend. Bewerber müssten erklären, dass sie in den letzten fünf Jahren keiner extremistischen Organisation angehörten. Auf der entsprechenden Liste soll auch die AfD geführt werden. Wird die Erklärung verweigert und bestehen Zweifel an der Verfassungstreue, könne keine Beschäftigung im öffentlichen Dienst erfolgen.
Das Ministerium hat laut Mitteilung die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue überarbeitet und verschärft. Demnach kann die Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Partei oder Organisation ein Dienstvergehen darstellen, auch für aktuelle Beschäftigte. Entscheidend sei jedoch der jeweilige Einzelfall. “Bei offensichtlichen Verstößen droht die Entfernung aus dem Dienst”, heißt es weiter.
Für Polizisten gelten demnach als Träger des staatlichen Gewaltmonopols noch strengere Anforderungen. Vor der Einstellung erfolge zusätzlich eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung. Neben der allgemeinen Pflicht zur Verfassungstreue seien Polizisten dazu verpflichtet, das Ansehen der Polizei zu wahren und sich im Dienst wie privat aktiv für die öffentliche Sicherheit einzusetzen.
Die Verwaltungsvorschrift stärke zudem die Zusammenarbeit von Behörden mit dem Verfassungsschutz. Zusätzlich werde derzeit auch das Landesdisziplinargesetz angepasst, um Verstöße gegen die Treue zur Verfassung konsequenter verfolgen zu können.
“Die Verfassungstreue ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land”, betonte Minister Ebling. “Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber.”