Die niedersächsische Landesregierung sieht die flächendeckende Versorgung in der Geburtshilfe trotz vermehrter Kündigungen durch Beleghebammen in Kliniken weiterhin als gesichert an. Aufgrund des seit dem 1. November bundesweit geltenden neuen Hebammen-Hilfevertrag hätten sechs der zwölf Einrichtungen, die mit sogenannten Beleghebammen arbeiten, Kündigungen vermeldet, sagte Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) am Mittwoch im Landtag auf eine Anfrage der CDU-Fraktion. Diese Zahl sei „überschaubar“ und gefährde bis auf eine Ausnahme nicht den Betrieb der jeweiligen Kreißsäle.
Der Hebammen-Hilfevertrag regelt die Vergütung von freiberuflich tätigen Hebammen. Nachdem sich die Krankenkassen und die Hebammenverbände in Verhandlungen nicht auf einen Kompromiss einigen konnten, hatte die Schiedsstelle eine Entscheidung getroffen. Der Deutsche Hebammenverband und auch die Landesverbände hatten insbesondere die Vergütung der freien Beleghebammen kritisiert, die per Vertrag in den Krankenhäusern arbeiten. Sie hätten durch die Neuregelung Gehaltseinbußen zu verzeichnen.
Die Landesregierung betrachte die Kündigungen dennoch mit Sorge, betonte Philippi. Die Regelungskompetenz liege aber beim GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbände. Diese hätten bereits Nachverhandlungen aufgenommen. Er habe aber gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der übrigen Bundesländer das Bundesministerium gebeten, die Auswirkungen der Neuregelung zu beobachten.