Minister Laumann warnt vor Gebrauch von gefährlichem Feuerwerk

Das NRW-Gesundheitsministerium warnt zu Silvester vor dem Gebrauch von gefährlichem und nicht zugelassenem Feuerwerk. „Illegale Böller, Raketen und Batterien, die oft zu viel Explosivstoff enthalten oder erhebliche Verarbeitungsmängel aufweisen, können aufgrund ihrer unberechenbaren Wirkung zu gravierenden Gesundheitsschäden führen“, erkläre Minister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. Jedes Jahr gebe es in der Silvesternacht schwere Unfälle, bei denen Menschen ihr Augenlicht, Hörvermögen oder Gliedmaßen verlören. Laumann riet vor allem davon ab, nicht zugelassenes Feuerwerk über das Internet zu beziehen.

Der Gesundheitsminister empfahl, nur geprüfte Feuerwerksartikel zu kaufen. Solches Feuerwerk sei mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet, die beim Hersteller die Qualitätssicherung überwacht. „Von Artikeln ohne CE-Kennzeichnung sollte man die Finger lassen“, mahnte der Minister.

Die Experten der Arbeitsschutzverwaltung waren auch in diesem Jahr vor dem offiziellen Verkaufsstart unterwegs, um landesweit im Handel angebotene Feuerwerksartikel zu kontrollieren. Weitere Kontrollen erfolgen während der offiziellen Verkaufstage, die vom 28. bis 31. Dezember dauern.

Feuerwerksartikel der Kategorie F2, dazu gehören unter anderem Raketen, Batterien und Böller, dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe von Erwachsenen an Kinder und Jugendliche.

In vergangenen Jahren seien auch sogenannte Himmelslaternen anlässlich des Jahreswechsels sehr beliebt gewesen, obwohl deren Verwendung in Nordrhein-Westfalen seit 2009 verboten ist, hieß es. Sie seien gefährlich, wie das verheerende Feuer im Krefelder Zoo zum Jahreswechsel 2019/2020 gezeigt habe. Nun ist auch der Verkauf dieser Produkte untersagt.

Wer zu Silvester Feuerwerk abbrennen will, sollte wichtige Tipps berücksichtigen, so das Ministerium. So sollten Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden und deren Gebrauchsanweisung gelesen und Gefahrenhinweise beachtet werden. Blindgänger sollten auf keinen Fall noch einmal gezündet werden, auch „Basteleien“ an Feuerwerkskörpern sollten unterbleiben. Für den Notfall sollte ein Feuerlöscher griffbereit sein.