Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hat eine Entscheidung des Bundestages zu sogenannten psychoaktiven Stoffen begrüßt. Das Parlament hatte am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz geändert und damit die Möglichkeit eines Erwerbs von Lachgas und K.o.-Tropfen deutlich erschwert, wie das Landessozialministerium am Freitag mitteilte.
„Dieses Gesetz wird eine entscheidende Lücke schließen, um den Missbrauch von K.o.-Tropfen zu verhindern“, sagte Philippi. Zugleich würden Kinder und Jugendliche besser vor den Gesundheitsgefahren durch Lachgas geschützt.
Als Rauschmittel wird Lachgas wegen seiner euphorisierenden und entspannenden Wirkung sowie seiner leichten Verfügbarkeit verwendet. Dass Lachgas auch sehr schädlich sein kann, wissen Kinder und Jugendliche häufig nicht. Gesundheitsgefahren beim Konsum reichen von Taubheits- und Schwindelgefühlen über Bewusstlosigkeit bis zu Hirnschäden, Schädigungen der Nervenbahnen, Blutbildungsstörungen und Psychosen.
K.o.-Tropfen würden missbräuchlich oftmals zur Begehung von Straftaten eingesetzt, sagte Philippi weiter. „Der Einsatz von bewusstseinstrübenden Substanzen wie K.o.-Tropfen ist perfide.“ Die Nachweisbarkeit solcher Substanzen stelle für Justiz und Kliniken ein großes Problem dar. „Es braucht daher geeignete Maßnahmen, die potenziellen Tätern den Zugang zu Substanzen erschweren, die zur missbräuchlichen Herstellung von K.o.-Tropfen verwendet werden können.“