Migrationsforscher: Neue Chancenkarte hat begrenzte Wirkung

Der Migrationsforscher Herbert Brücker rechnet mit einer begrenzten Wirkung der neuen Chancenkarte für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern. „Die Wirkung der Chancenkarte wird sehr überschaubar sein“, sagte der Experte vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag). Anders als beim Punktesystem etwa in Kanada, das einen Weg ins dauerhafte Aufenthaltsrecht ebnet, gehe es bei der deutschen Chancenkarte nur um die Möglichkeit der Arbeitssuche.

Es gebe ein relativ kompliziertes Verfahren, um überhaupt die Chance zu bekommen, sich in Deutschland einen Job suchen zu können, sagte Brücker. Viele Menschen würden sich Arbeit über andere Wege suchen, etwa über Jobinterviews per Videokonferenz oder ein Touristenvisum.

„Erfolgversprechender ist die im Gesetz auch vorgesehene Erfahrungssäule. Wenn jemand eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung im Ausland und ein Jobangebot mit einem Mindesteinkommen in Deutschland hat, kann er hier arbeiten, ohne dass die Gleichwertigkeit der Abschlüsse geprüft wird“, erläuterte Brücker. Das erleichtere den Zugang enorm und sei der effektivere Weg als die Chancenkarte.

Mit der neuen Chancenkarte, die ab dem 1. Juni gilt, soll der Zuzug von Fach- und Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern erleichtert werden. Die Chancenkarte ermöglicht es Arbeitssuchenden aus Nicht-EU-Ländern, für ein Jahr zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Grundvoraussetzung ist ein ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch.

Je nach Sprachkenntnis, Berufserfahrung oder Alter sammeln Interessierte Punkte, die sie zum Erhalt der Chancenkarte berechtigen. Mindestens sechs Punkte müssen erreicht werden. Die Karte bietet auch Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. Parallel zur Jobsuche ist Arbeit von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt.