Mietrecht: Hamburger Senat verlängert Umwandlungsverordnung

Der Hamburger Senat hat die Umwandlungsverordnung in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung für weitere fünf Jahre beschlossen. Seit 2021 müssen Eigentümer, die Mietwohnungen in Eigentum umwandeln wollen, eine Genehmigung einholen, diese Regelung gelte jetzt bis Ende 2029, wie die Stadtentwicklungsbehörde am Dienstag mitteilte. „Dort, wo eine Soziale Erhaltungsverordnung greift, sind die Umwandlungszahlen stark rückläufig“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein (SPD). Aktuell gelten in Hamburg in 13 Gebieten Soziale Erhaltungsverordnungen, die die Umwandlungsverordnung beinhalten.

Hintergrund der Umwandlungsverordnung sei der Schutz der Mieter vor Verdrängung, insbesondere in innerstädtischen und innenstadtnahen Stadtteilen. „Davon profitieren rund 235.000 Bürgerinnen und Bürger in Hamburg“, sagte die Senatorin. Die Regelung trage zum Erhalt bezahlbaren Mietwohnraums bei.

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