Der Berliner Mieterverein fordert, die vor zehn Jahren eingeführte Mietpreisbremse in der Bundeshauptstadt zu verschärfen. Trotz Mietpreisbremse habe sich die Miete in Berlin seit 2015 im Schnitt fast verdoppelt, kritisierte Vereinsgeschäftsführerin Wibke Werner am Freitag im RBB-Inforadio. Das liege auch daran, dass es zu viele Ausnahmen gebe, in denen die Mietpreisbremse nicht greift.
„Wenn bereits die Vormiete des Vormieters überhöht war, dann muss der Vermieter im nachfolgenden Mietverhältnis die Miete nicht absenken“, sagte Werner. Zudem seien diverse Mietverhältnisse von der Mietpreisbremse ausgenommen, beispielsweise wenn es sich um Neubauwohnungen handelt, die Ende 2014 erstmals bezugsfertig geworden sind.
Auch bei sogenannten Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch, sprich möblierten Wohnungen, gilt die Mietpreisbremse laut Werner nicht. Das führe dazu, dass viele Vermieter einen vorübergehenden Gebrauch einfach behaupten.
Diese Ausnahmen sollten gestrichen werden, forderte die Geschäftsführerin. Auch müssten Mieterinnen und Mieter noch mehr durch öffentliche Stellen unterstützt werden, wenn sie gegen Verstöße vorgehen wollen. Bislang sei es sehr aufwändig, diese Ansprüche durchzusetzen.
Bei Neuvermietung darf die Miete laut der seit 1. Juni 2015 geltenden Berliner Mietpreisbremse nur bei maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Viele Vermieter „jucke das aber nicht“, weil ihnen keine Konsequenzen drohten, außer dass die erhöhte Miete seit Beginn des Mietverhältnisses zurückgefordert werden kann, sagte Werner.