Merz: Offen für Gespräche über Paragraf 218 – aber nach der Wahl

Die Debatte über eine Neuregelung von Abtreibung hält an. Auch Unions-Chef Merz zeigt sich grundsätzlich offen für Gespräche. Es brauche dafür aber eine breite gesellschaftliche Debatte.

CDU-Kanzlerkandidat hat sich offen für Gespräche über die Abtreibungsregelung gezeigt. “Natürlich kann man sich nach so vielen Jahren noch einmal neu mit dem Thema beschäftigten”, sagte Merz der “Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft” sowie der “Stuttgarter Zeitung” und den “Stuttgarter Nachrichten” (Wochenend-Ausgabe). “Wir sehen ja, dass es auch da einen gesellschaftspolitischen Wandel gibt.”. Er sei offen für Gespräche, allerdings “bitte nicht auf den letzten Metern vor der Wahl”. Es brauche eine breite parlamentarisch und gesellschaftlich geführte Debatte. Ein Hauruckverfahren würde dem Thema nicht gerecht werden, so Merz.

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

Kern eines vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Reformentwurfs ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung sowie aus medizinischen Gründen künftig “rechtmäßig und straffrei” sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Ob es bis zu den Bundestagswahlen zu einer Entscheidung über den Gesetzentwurf kommt, ist derzeit unklar.

Weiter erklärte der CDU-Politiker, er würde seine umstrittene Entscheidung zur Vergewaltigung in der Ehe heute so nicht mehr treffen. Konkret bezog sich der CDU-Chef auf sein viel kritisiertes Abstimmungsverhalten 1997, als diskutiert wurde, die Vergewaltigung in der Ehe in den Vergewaltigungsparagrafen aufzunehmen.

Er habe allerdings nie gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gestimmt, sondern für eine Widerspruchsklausel, die den Opfern die Möglichkeit gegeben hätte, eine Strafverfolgung zu verhindern, um die Ehe zu retten, so Merz. “Ich habe vor über 25 Jahre für eine solche Lösung gestimmt. Auch rund die Hälfte der Unionsfraktion hat das so gesehen wie ich. Andere haben es anders gesehen – und sie haben Recht gehabt aus der Rückschau”, erklärte der CDU-Politiker.