Acht Bundesländer setzen sich für einen erneuten Anlauf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende ein. Ein im Bundesrat in Berlin erstmals diskutierter Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen. 2020 hatte sich der Bundestag gegen solch eine Regelung entschieden. Möglich ist, dass er sich aber in dieser Wahlperiode noch einmal mit dem Thema befasst.
Genau das will jedenfalls die Bundesratsinitiative erreichen, wie der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in der Länderkammer sagte. Ziel der Widerspruchsregelung sei, dass anders als jetzt jede Person eine Entscheidung über die Organspende treffen muss. „Ich bin der Meinung, dass es einem erwachsenen Menschen zuzumuten ist, diese Entscheidung zu treffen“, sagte Laumann.
Organspende-Initiative wird nun in den Ausschüssen des Bundesrats beraten
Unterstützt wird die Initiative von Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Sie wird nun in den Ausschüssen des Bundesrats beraten, bevor sie abgestimmt und - bei Erfolg - dem Bundestag weitergereicht wird.Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich wiederholt für die Widerspruchsregelung ausgesprochen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Im Bundestag fand sich in der Vergangenheit aber keine Mehrheit dafür. Erst vor vier Jahren hatte das Parlament entschieden, dass es bei der Zustimmungsregelung bleibt, in Deutschland also nur Organspender oder -spenderin wird, wer selbst zu Lebzeiten oder wessen Angehörige nach dem Tod ausdrücklich zustimmen.Der Bundesrat hat heute die Widerspruchslösung debattiert. Danach gelten alle als Organspender:in bis zu einem Widerspruch. Ist das eine gute Idee?
— Evangelische Zeitung (@Evangelische) June 14, 2024
