Mehr Polizei soll Messerverbot auf Weihnachtsmärkten durchsetzen
In diesem Jahr ist vor dem Hintergrund des ausgeweiteten Messerverbots in vielen Bundesländern mit mehr Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten zu rechnen. „Die Polizei wird durch Kontrollen das Verbot durchsetzen“, sagte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Sicherheitsbehörden würden alles daran setzen, dass man sich sicher auf Weihnachtsmärkten bewegen könne. Auch andere Bundesländer planen mit einer höheren Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten, wie eine epd-Umfrage bei den Innenministerien ergab.
Aus Schleswig-Holstein und Bayern hieß es, dass es im Rahmen der zwischen Veranstaltern und Polizei abgestimmten Sicherheitskonzepte selektive Personen- und Taschenkontrollen geben könne. „Messer haben nichts in unseren Innenstädten und schon gar nichts auf Weihnachtsmärkten zu suchen“, sagte Poseck. In Sachsen-Anhalt sind verstärkte Fußstreifen und Polizeipräsenz an Haupteingängen der Märkte geplant, wie ein Ministeriumssprecher mitteilte.
Am Donnerstag ist die kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossene Ausweitung von Messerverboten in Kraft getreten. Das Mitführen von Messern ist seitdem für öffentliche Veranstaltungen, Feste und Märkte verboten. Weihnachtsmärkte sind nach Auffassung der Landesinnenministerien davon erfasst. Damit gilt nach deren Aussage das Verbot automatisch für die in der Adventszeit beliebten Märkte. Einer Verordnung durch die zuständigen Behörden bedürfe es nicht mehr, erklärte das Innenministerium in Niedersachsen.
Die Innenministerien weisen zudem darauf hin, dass die Sicherheit der Märkte grundsätzlich Aufgabe der Veranstalter sei, die Polizei die Verantwortlichen aber diesbezüglich berate und flankierend zum Einsatz komme. Dies erfolge lageangepasst und einzelfallbezogen, hieß es aus den Bundesländern. Möglich ist demnach auch, dass es verstärkt zu Einlasskontrollen durch die Marktveranstalter kommt.
Ausnahmen vom Messerverbot gibt es in der bundesgesetzlichen Regelung beispielsweise für den Lieferverkehr, die Gastronomie oder für Stände, an denen Messer verkauft werden. Das bayerische Innenministerium hob hervor, dass diese durch eine Landesregelung im Freistaat zusätzlich eingeschränkt werden können.
Die bayerischen Kommunen könnten lokal gültige Verordnungen erlassen, in denen sie die Mitnahme gefährlicher Gegenstände „zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter“ weiter einschränken können, erklärte eine Ministeriumssprecherin. Damit könne das Mitführen von Messern auch denjenigen untersagt werden, die eigentlich vom Verbot ausgenommen sind.