Kirchenmusik, UK 9/2017 (Seite 1: „Über drei Millionen Laien musizieren“ und UK 13/2017 (Seite 7: „Wie tanzt man die Matthäus-Passion?“)
„Die Musik ist die beste Gottesgabe.“ Deshalb hat Martin Luther den Gesang im Gottesdienst gefördert, und so haben sich in den vergangenen 500 Jahren Musik und Theologie wechselseitig bereichert. Heute ist Kirche ohne Musik nicht denkbar. Dementsprechend feiert die Evangelische Kirche von Westfalen das Reformationsjubiläum 2017 mit einer Konzertreihe „500 Jahre Reformation im Spiegel der Musik“.
In der Tat: Kirchenmusik dient der Verkündigung, ist Verkündigung des Evangeliums. Kirchenmusik füllt auch heute noch Kirchen. Und so wird uns das Jubiläumsjahr musikalisch viel Gutes bescheren.
Die Realität in unseren Gemeinden ist jedoch eine andere. Unsere viel gepriesene presbyterial-synodale Kirchenordnung ist wenig förderlich, ja nahezu kontraproduktiv für die Kirchenmusik. Denn die Anstellung der hauptamtlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker liegt wesentlich auf der Ebene der Gemeinde, und in der heutigen Zeit der sprudelnden Kirchensteuerquellen kommen bei den Gemeinden – wegen früherer landeskirchlicher Fehlentscheidungen – nur Rinnsale an. So bleibt vielen Presbyterien nur die leidige Aufgabe, Kirchenmusikerstellen zu kürzen oder ganz aufzuheben.
Es soll in unserer Landeskirche schon Kirchenkreise ohne eine hauptamtliche Stelle für Kirchenmusik geben. „Der Herzschlag der Reformation“ (Nikolaus Schneider) nimmt in Westfalen ab, „Frau Musica“ ist „eine welke Blum“.
Es gibt Landeskirchen, zum Beispiel die so genannten Bischofskirchen Bayern und Hannover, die in jedem Kirchenkreis einen hauptamtlichen Verantwortlichen für die Kirchenmsik haben. Das wäre auch für Westfalen gut – zur Pflege der besten Gottesgabe!
Dieter Mayer, Bielefeld