Medienrechtler: Finanzbedarf der Medienanstalten überprüfen
Der Medienrechtler Frederik Ferreau plädiert dafür, die Landesmedienanstalten auch weiterhin aus dem Rundfunkbeitrag zu finanzieren. Dafür spreche, dass der Rundfunkbeitrag „staatsfern“ von der sachverständigen Kommission KEF festgelegt werde, schreibt Ferreau in einem Beitrag für den Fachdienst epd medien. Ergänzend schlägt er vor, dass die Kommission auch den Finanzbedarf der Medienanstalten überprüfen und ermitteln sollte. Bisher erhalten die Medienanstalten pauschal bis zu 1,9 Prozent aus dem Rundfunkbeitrag, 2023 waren das 170 Millionen Euro.
In der Diskussion über den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio hatte unter anderem der Zukunftsrat empfohlen, „die Verwendung des Rundfunkbeitrags zur Finanzierung der Landesmedienanstalten zu prüfen“. Ferreau schreibt, die Beitragshöhe und der Anteil der Landesmedienanstalten orientierten sich allein am Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mehrere Rechnungshöfe hätten in den vergangenen Jahren eine „erhebliche strukturelle Überfinanzierung“ der Medienanstalten bemängelt.
Der Medienrechtler schlägt vor, den Finanzbedarf der Medienanstalten wie bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern zu ermitteln. Dazu müssten die Aufsichtsbehörden den Bedarf zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden. Die KEF prüfe anschließend die Bedarfsanmeldung und lege wie bei den Sendern den Maßstab der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit an. Der so ermittelte Finanzbedarf solle als eigener Rechnungsposten in den KEF-Vorschlag für die Höhe des Rundfunkbeitrags einfließen. Dieser werde dann wie bisher von der Politik festgesetzt.
„Auf diese Weise ließe sich eine rechtswidrige Unterfinanzierung der Anstalten ebenso ausschließen wie die befürchtete Überfinanzierung“, schreibt Ferreau. Die KEF bräuchte allerdings zusätzliches Personal und entsprechenden Sachverstand, um die bedarfsgerechte Ausstattung der Medienanstalten überprüfen zu können.
Die 14 Landesmedienanstalten beaufsichtigen die privaten Rundfunksender und sind auch für die Kontrolle von Telemedien, Internetplattformen und sogenannten Intermediären wie Suchmaschinen zuständig. Die meisten engagieren sich außerdem in der Vermittlung von Medienkompetenz, einige betreiben auch Bürgermedien und Offene Kanäle in den Ländern.
Frederik Ferreau ist auf Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt in der Kanzlei CBH in Köln. Er ist auch stellvertretendes Mitglied der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.