Der Medienrechtler Dieter Dörr hat sich gegen das von der SPD-Landesregierung geplante Leitungsteam beim Saarländischen Rundfunk (SR) ausgesprochen. „Es ist weder modern noch besonders effektiv“, sagte der Gründungsdirektor des Mainzer Medieninstitutes am Donnerstag in einer Anhörung im saarländischen Landtag. Das Parlament beschäftigt sich zurzeit mit Gesetzentwürfen zur Modernisierung des Medienrechts. In einem eigenen SR-Gesetz ist unter anderem ein Direktorium geplant, welches für die Leitung des Senders neben dem Intendanten zwei weitere Direktoren vorsieht.
„Ich halte diesen Weg zur kooperativen Führung für wirklich falsch“, sagte Dörr. „Lassen sie die modifizierte Intendantenverfassung um Gotteswillen sein“, appellierte er an die Abgeordneten. Kooperative Führung habe es bereits von 1979 bis 1999 bei Radio Bremen und noch früher beim Freien Berlin gegeben. „Beide sind kläglich gescheitert“, unterstrich der Jurist. „Bei Radio Bremen war man nicht mehr in der Lage, sinnvoll Entscheidungen zu treffen.“ Die ineffektive Führung habe damals die Existenz von Radio Bremen gefährdet. Mittlerweile gebe es dort ein Direktorium, bei dem unbestrittene Praxis sei, dass die Intendantin die letzte Entscheidung treffe, betonte Dörr.
Der momentane saarländische Entwurf schließe die SR-Justiziarin aus dem Leitungsbereich aus. In allen anderen Rundfunkanstalten seien Direktoren und Justiziare gleichgestellt. In einer Zeit, in der Rundfunkrecht „so wichtig wie nie zuvor“ sei, sei der Ausschluss ein „völlig unkluger Vorgang“, kritisierte der Jurist. Die Satzung des SR gebe bereits jetzt vieles vor: Direktoren und Justiziare leiteten ihren Geschäftsbereich in eigener Verantwortung und der Intendant könne die Letztentscheidung wahrnehmen. „Sie brauchen die Letztentscheidung des Intendanten, weil es auch mal Konflikte geben kann“, erklärte er. „Sonst haben sie im Ergebnis die organisierte Verantwortungslosigkeit.“
Beim Rundfunk Berlin-Brandeburg (RBB) werde die geplante Abschaffung der Intendantenverfassung und ein Einstieg in eine kooperative Führung von der Politik mit den dortigen Skandalen gerechtfertigt, erklärte Dörr. Es sei aber ein „völliges Versagen der Aufsicht“ gewesen und habe mit der Intendantenverfassung nichts zu tun. Man schaffe auch nicht das Parlament ab, wenn sich ein Abgeordneter straffällig verhalte, betonte er.
Generell sei die geplante Modernisierung des Mediengesetzes richtig, sagte Dörr. So begrüßte er auch, dass im geplanten, kleineren SR-Rundfunkrat Landesregierung und Landtagsfraktionen nur noch beratende Mitglieder entsenden könnten. Im Bereich Staatsferne sei der Entwurf „vorbildlich“. Auch begrüßte er „nachdrücklich“ die Änderung der Wahl der Direktorin der Landesmedienanstalt. Diese soll laut Entwurf künftig vom Medienrat und nicht mehr vom Landtag gewählt werden.