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Medienbericht: Fast 300 Anbauvereine für Cannabis genehmigt

Seit Juli 2024 wurden 293 Anbaulizenzen für Cannabis-Clubs vergeben – die meisten in NRW, die wenigsten in Bayern. Drogenbeauftragter Streeck warnt vor Risiken und kritisiert das neue Gesetz.

Der legale Cannabis-Anbau: Mit 82 Clubs gibt es laut einem Medienbericht die meisten lizenzierten Anbauvereine in Nordrhein-Westfalen
Der legale Cannabis-Anbau: Mit 82 Clubs gibt es laut einem Medienbericht die meisten lizenzierten Anbauvereine in Nordrhein-WestfalenImago / Sven Simon

293 Anbaulizenzen für sogenannte Cannabis Social Clubs sind einem Medienbericht zufolge seit Juli vergangenen Jahres in Deutschland erteilt worden. Die Funke Mediengruppe beruft sich bei ihrer Recherche auf eine Umfrage unter den zuständigen Ministerien, Landesämtern und Bezirksregierungen der 16 Bundesländer.

Mit 82 Clubs gibt es demnach die meisten lizenzierten Anbauvereine in Nordrhein-Westfalen. Auf Platz zwei und drei folgen Niedersachsen (54 Anbaulizenzen) und Rheinland-Pfalz (27 Anbaulizenzen). Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist Hamburg mit 13 Cannabis-Clubs Spitzenreiter: Dort gibt es mit 0,68 Cannabis-Clubs pro 100.000 Einwohnern die meisten Clubs mit Anbaulizenz.

Bayern hat die wenigsten Anbaulizenzen für Cannabis

Die niedrigste Rate weist Bayern auf (8 Cannabis-Clubs, 0,06 pro 100.000 Einwohner). Im Saarland wurde bislang noch keine Genehmigung erteilt.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), kritisierte die von der ehemaligen Ampel-Regierung initiierte Teilfreigabe von Cannabis: „Das Konsumcannabis-Gesetz ist nicht gut gemacht, denn es gibt Widersprüche, und Fragen bleiben offen“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Mediengruppe. Die Grenze zwischen harmlosem und gefährlichem Konsum sei schwierig einzuhalten, und Menschen, die täglich mit Jugendlichen arbeiten wie Kinderärzte, Lehrkräfte, Polizisten und Eltern seien bei der Gesetzesentwicklung zu wenig eingebunden worden. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist für den Herbst eine „ergebnisoffene Evaluierung“ der Gesetzesänderung vorgesehen.