Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten hat ein Video des AfD-Landesverbandes Brandenburg als Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bewertet. Das Video sei als entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren eingestuft worden, sagte eine Sprecherin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag und bestätigte entsprechende Berichte.
Die Anbieterin müsse nun dafür Sorge tragen, dass unter 16-Jährige das Video nicht mehr sehen, hieß es. Dafür könne sie entweder ein Altersverifikationssystem nutzen oder darauf verzichten, das Video weiterzuverbreiten.
Der Vorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, sprach am Montag in Werder/Havel von „Zensur“ sowie Eingriffen in die Meinungsfreiheit und die Betätigungsfreiheit der Parteien. Er kündigte eine Klage gegen den Bescheid sowie einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen eine Löschung des Beitrags an.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) verwies am Montag auf Äußerungen des Vorsitzenden der Kommission für Jugendmedienschutz, Marc Jan Eumann, der den Zensurvorwurf zurückgewiesen habe. Es gehe laut Eumann um eine nachträgliche Prüfung von Inhalten auf Basis gesetzlicher Regelungen zum Jugendmedienschutz, hieß es. Das Video sei nicht verboten worden. Es sei schlicht nicht für jede Altersgruppe geeignet.
Laut AfD wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500 Euro pro Videoangebot angedroht, falls die Auflagen nicht innerhalb einer Wochenfrist eingehalten werden. Das Video wurde zum Landtagswahlkampf 2024 in Brandenburg veröffentlicht.