Lutheraner und Altkatholiken auf dem Weg zur Kirchengemeinschaft
Deutliche Fortschritte in der Ökumene zu erwarten: Die zuständige Kommission aus Lutheranern und Alkatholiken sieht keinen theologischen Grund dafür “die Getrenntheit ihrer Kirchen” aufrechtzuerhalten.
Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) und das katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland steuern auf Gespräche über die Erklärung einer Kirchengemeinschaft zu. Das sagte der Leitende Bischof der VELKD, Hannovers Landesbischof Ralf Meister, am Freitag vor der in Würzburg tagenden Generalsynode der VELKD.
Bereits seit 1985 besteht zwischen den Kirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland die gastweise Einladung zu Abendmahl und Eucharistie. 2016 wurden die Konfirmation und die Firmung gegenseitig anerkannt. Seit 2017 ist eine gemeinsame ökumenische Trauagende im Gebrauch, die von der VELKD zusammen mit der Union Evangelischer Kirchen (UEK) in der EKD und dem Bistum herausgegeben wird.
Wie Meister ausführte, habe eine Gesprächskommission von Lutheranern und Altkatholiken ihre jüngste Dialogreihe mit der Feststellung abgeschlossen, dass sie “keinen theologischen Grund dafür sieht, die Getrenntheit ihrer Kirchen weiter aufrechtzuerhalten”, so Meister. “Deshalb empfiehlt sie den beteiligten Kirchen, Schritte zur Erklärung von Kirchengemeinschaft aufzunehmen.” Dieses Ergebnis werde durch ein über Jahrzehnte gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen den Kirchen getragen.
Die altkatholischen Kirchen entstanden Ende des 19. Jahrhunderts durch Abspaltungen von der römisch-katholischen Kirche. Anders als dort dürfen Priester heiraten; zudem sind seit 1994 auch Frauen zum Priesteramt zugelassen. Seit Gründung des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland im Jahr 1873 ist Bonn Bischofssitz. In Deutschland gibt es rund 16.000 Altkatholiken, verteilt auf etwa 100 Gemeinden. Zur VELKD gehören sieben lutherische Landeskirchen in der EKD, nämlich die Nordkirche und die Landeskirchen Hannovers, Braunschweigs, Oldenburgs, Schaumburg-Lippes, Sachsens und Bayerns.