Linke will liberalere Abtreibungsregelung

Auch die Linken legen einen Antrag für eine Liberalisierung der Abtreibung vor. Zuvor hatten sich SPD und Grüne in einem Papier darauf festgelegt. Ob sich im Bundestag Mehrheiten dafür finden, ist fraglich.

Die Linken im Bundestag verlangen in einem Antrag die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch. Zur Begründung heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Antrag: “Schwangerschaftsabbrüche sind noch immer verboten, strafrechtlich sanktioniert und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei.”

So müsse sich die Schwangere einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen. Zudem dürfe sie nicht nach der zwölften Woche abtreiben. Damit gebe es de jure einen Zwang zur Fortführung einer Schwangerschaft. Ausnahmen dürften nur unter bestimmten Umständen gemacht werden. Die Antragsteller fordern die Regierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff bei medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission legte im April Empfehlungen für eine Liberalisierung der Abtreibung vor. Union, AfD und FDP sind gegen eine Reform.