Linke fordert „Recht auf Abtreibung“ im Grundgesetz

In Frankreich gilt bald eine deutlich liberalere Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen als in Deutschland. Das ruft Befürworter auch hierzulande auf den Plan.

Protest gegen 150 Jahre Paragraph 218 im Strafgesetzbuch (Archivbild)
Protest gegen 150 Jahre Paragraph 218 im Strafgesetzbuch (Archivbild)Imago / Christian Ditsch

Nach der Zustimmung des französischen Parlaments zu einem „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung fordert die Linke in Deutschland eine vergleichbare Änderung des Grundgesetzes. „Die Bundesregierung sollte dem Beispiel Frankreichs folgen und das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufnehmen“, sagte Linken-Chefin Janine Wissler dem Nachrichtenportal t-online. „Denn das Recht auf körperliche Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, deshalb gehört es ins Grundgesetz. Nur auf diese Weise wäre das Recht vor Angriffen durch rechte Kräfte geschützt.“

In den USA zeige sich bereits, was passiere, wenn sich Konservative und christliche Fundamentalisten verbündeten, um die Kontrolle über den Körper der Frauen wiederzuerlangen, warnte Wissler. Sie betonte: „Bereits jetzt bedrohen christlich-fundamentalistische Gruppen hierzulande Ärztinnen und Ärzte und setzen Frauen unter Druck. Eine Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung würde Frauen und Ärzten Rechtssicherheit geben.“

Wissler: „Dieser Paragraf 218 entmündigt Frauen“

Mit der Verankerung im Grundgesetz müsse auch Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, forderte die Linken-Chefin. „Dieser Paragraf 218 macht den Abbruch zu einer Straftat und entmündigt Frauen.“ Zudem wirke er abschreckend, so dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführten.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch laut Paragraf 218 im Strafgesetzbuch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn sich die Schwangere zuvor beraten lassen hat. Zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

„Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch“ in Frankreich

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP will die Vorschriften liberalisieren und eine Regelung außerhalb des Strafrechts finden. Dafür soll eine von ihr eingesetzte Expertenkommission im April eine Auswertung vorlegen.

Am Montagabend hatten die Abgeordneten beider französischer Parlamentskammern mit deutlicher Mehrheit einer Aufnahme einer garantierten „Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch“ in die Verfassung zugestimmt. Abtreibungsgegner und die katholische Kirche kritisierten die Neuregelung. Abtreibung bleibe ein Angriff auf das Leben und könne nicht nur aus dem Blickwinkel der Frauenrechte betrachtet werden, erklärte die Französische Bischofskonferenz.