Lichterfahrten mit geschmückten Traktoren und Feuerwehrwagen in der Weihnachtszeit haben sich in Brandenburg etabliert. Doch strenge Sicherheitsauflagen sorgten oft für Probleme. Nun gelten die Fahrten als Brauchtum.
Lichterfahrten in der Vorweihnachtszeit gelten im Land Brandenburg künftig als Brauchtum. Damit sei ein klarer Rahmen für die Fahrten von mit Lichtern behangenen Traktoren oder Feuerwehrwagen geschaffen, teilten das Innenministerium und das Ministerium für Infrastruktur am Freitag in Potsdam mit. “Lichterfahrten haben sich zu einer schönen Tradition für Feuerwehren, Kinder und Familien entwickelt”, so Innenminister René Wilke, der kürzlich in die SPD eingetreten ist. “Lichterfahrten sind in Brandenburg nun möglich.”
Zuvor gab es immer wieder Streit um strenge Sicherheitsauflagen bei den Fahrten, die solche Umzüge quasi unmöglich machten. Nun können laut den Ministerien die Veranstaltungen abhängig von der Größe als Versammlung, als kleine örtliche Brauchtumsveranstaltung oder als “erlaubnispflichtige Veranstaltung” eingeordnet werden. Die örtlichen Verkehrsbehörden erhielten “klare Handlungsleitlinien”.
Für die An- und Abfahrten der festlich beleuchteten Fahrzeuge gelte: Solange die zusätzlichen Lichter ausgeschaltet blieben, könnten die Teilnehmer ohne eine Einzelgenehmigung und auf direktem Weg zwischen der Veranstaltung und dem Heimatort fahren. Damit würden künftig zeitaufwendige Verfahren vermieden und das Engagement der Bürger vor Ort gewürdigt.