Letzter Landtag: Brandenburg stimmt über Reformstaatsvertrag ab

Am Mittwoch stimmt der Landtag Brandenburg als letztes Landesparlament über den Vertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Bisher haben 15 der insgesamt 16 Landesparlamente den Vertrag angenommen. Falls der Vertrag in Brandenburg angenommen wird, kann die Reform ab Dezember in Kraft treten. Das ist nur bei einer Zustimmung aller Landtage möglich.

Der Landtag Niedersachsen stimmte am Dienstag für die Reform. Anfang November stimmte der NRW-Landtag dem Reformstaatsvertrag zu. Mit knapper Mehrheit und Stimmen aus der Opposition hatte Ende Oktober zudem der sächsische Landtag den Reformstaatsvertrag angenommen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten im März dieses Jahres den Reformstaatsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag beinhaltet eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit der ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler, schlanker und moderner aufgestellt werden sollen.

Der niedersächsische Landtag stimmte am Dienstag auch über den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ab. Auch dort stimmten die niedersächsischen Regierungsparteien für die Neuerungen.

Die Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags gilt allerdings ohnehin als gescheitert, weil die Regierungschefs von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern sie bisher nicht unterschrieben haben.

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