Leihmutterschaft
Als Leihmütter werden Frauen bezeichnet, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter sozusagen „verleihen“, um für eine andere Person ein Kind zu gebären. Die Leihmutterschaft nutzt somit Paaren, die ungewollt kinderlos bleiben, und bietet homosexuellen Paaren die Chance, einen Kinderwunsch zu realisieren.
Die zukünftigen Eltern des Babys werden in der Regel Wunscheltern genannt. Nach der Geburt wird das Kind den Wunscheltern übergeben. Zuvor muss zwischen beiden Parteien ein Vertrag unterzeichnet worden sein, durch den die Leihmutter auf das Recht auf Mutterschaft verzichtet.
Es gibt unterschiedliche Varianten einer Leihmutterschaft: So können die Eizellen der Leihmutter verwendet werden. Somit ist sie die genetische Mutter des Kindes; ihre Nähe zum Kind ist größer. Die Schwangerschaft kommt entweder durch Insemination mit den Samenzellen des Wunschvaters oder durch Geschlechtsverkehr mit dem Wunschvater zustande.
Eine andere Form der Leihmutterschaft liegt vor, wenn die Leihmutter lediglich ihre Gebärmutter „zur Verfügung stellt“, um einen durch Reagenzglasbefruchtung entstandenen Embryo der bestellenden Eltern zu versorgen. Die Leihmutter ist dann nicht die genetische Mutter; sie trägt das Kind lediglich aus.
In Deutschland ist rechtlich immer die gebärende Frau die Mutter. Das Embryonenschutzgesetz verbietet jede ärztliche Leistung, die eine Leihmutterschaft ermöglichen würde, und stellt diese unter Strafe. Ebenfalls ist die Vermittlung von Leihmüttern hierzulande laut Adoptionsvermittlungsgesetz verboten. Die Kirchen sprechen sich gegen Leihmutterschaft aus, weil sie die Rechte von Frauen und Kindern gefährdet sehen. Kinder würden zum Objekt eines Rechtsgeschäfts und von Marktlogik. Mit Blick auf die Frauen wird der Verdacht der Ausbeutung formuliert.
Eine von der Bundesregierung eingesetzt Kommission empfiehlt nun, zumindest die uneigennützige Variante der Leihmutterschaft in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben. Bei diesem altruistischen Vorgehen erhält die Leihmutter kein Honorar oder wird nur für die Ausgaben im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft vergütet.
Im Gegensatz dazu erhält die Leihmutter bei der kommerziellen Leihmutterschaft neben der Vergütung für die Ausgaben während der Schwangerschaft auch eine „Aufwandsentschädigung“ für das Austragen des Kindes.
Experten weisen allerdings daraufhin, dass trotz des Verbots hierzulande das Geschäft von Agenturen floriert, die Leihmütter auf kommerzieller Basis im Ausland vermitteln. Die gängigsten Länder dabei sind die USA, Kanada, die Ukraine, Russland und Georgien. Schätzungen gehen von Kosten zwischen 35.000 und 150.000 Euro aus.