Lauterbach sieht Bewegung bei Krankenhausreform

Die Krankenhausreform wirkt wie ein Kuhhandel. Im zähen Ringen zwischen Bund und Ländern sieht der Bundesgesundheitsminister dennoch Fortschritte. Man sei zum Erfolg verdammt

Im Streit um die Krankenhausreform sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Bewegung zwischen Bund und Ländern. Einig seien sich zudem beide Seiten, dass eine Krankenhausreform unerlässlich sei, sagte Lauterbach am Mittwoch nach erneuten Bund-Länder-Beratungen in Berlin. Er sprach von einer konstruktiven Diskussion. Alle wüssten, dass es nur diese „historische Gelegenheit“ gebe, das Krankenhaussystem neu aufzubauen. Man sei zum Erfolg verdammt.

In einigen zwischen Bund und Ländern strittigen Punkten wie einer stärkeren Entbürokratisierung signalisierte der SPD-Politiker Entgegenkommen. Dagegen seien vorgesehene Qualitätsvorgaben für den Bund nicht verhandelbar. Ausnahmen von den geforderten Qualitätsstandards gebe es nur bei Krankenhäusern, die für die Versorgung einer Region unerlässlich seien.

Zuvor hatten vier Bundesländer in einem Gutachten gefordert, die Reform nicht ohne die Zustimmung des Bundesrats auf den Weg zu bringen. Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern warnten davor, dass das neue Gesetz verfassungswidrig sein könnte, wenn die Länderkammer nicht beteiligt würde. Lauterbach wies die Forderung zurück; für das Gesetz gebe es keine Zustimmungspflicht der Länderkammer.

Auch Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sprach von Fortschritten, verwies aber auf offene Streitpunkte. Die Länder wünschten sich noch mehr Beweglichkeit vom Bund, etwa bei der Ambulantisierung medizinischer Behandlungen. Die Länder brauchten mehr Klarheit und Möglichkeiten, zu überprüfen, welche Auswirkungen die Reform konkret auf Patienten und Regionen habe.

Zu einem Lauterbach vorgelegten Gesetzentwurf können Länder und Verbände bis zum 30. April Stellung nehmen. Am 8. Mai soll sich das Kabinett damit befassen, die Erste Lesung im Bundestag ist noch im Sommer geplant.

Ein wesentliches Ziel der Krankenhausreform ist es, die Behandlungsqualität der Patienten zu verbessern, indem nicht mehr jede Klinik alles machen darf, sondern die für eine Leistung notwendigen Mindeststrukturen vorgewiesen werden müssen. Nur dann erhält die Klinik auch eine entsprechende Leistungsgruppe und darf die Leistung abrechnen. Auch soll sich die Finanzierung der Krankenhäuser ändern, so dass die Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Patienten behandeln zu müssen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen.

Umstritten ist auch die Finanzierung der Reform. Der Umbau der stationären Versorgung soll auch aus einem Transformationsfonds bezahlt werden, in den ab 2026 jedes Jahr unter anderem 2,5 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern der Versicherten fließen sollen. Allein aufgrund der Gesetzgebung zur Krankenhausreform rechnet die Gesetzliche Krankenversicherung daher für die Jahre bis 2027 mit einer Erhöhung um 0,3 Beitragssatzpunkte.

Die Krankenkassen erwägen deshalb auch eine Klage. Die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft müsse aus Steuern finanziert werden und nicht aus den Taschen der Versicherten.