Lauterbach: Organspende-Register startet am 18. März

Ja, nein, vielleicht. Nach Möglichkeit soll jeder Bundesbürger dokumentieren, ob er zu einer Organspende bereit ist. Ein zentrales Register soll die Infos sammeln. Für den zuständigen Minister nur ein Zwischenschritt.

Am 18. März soll das lange erwartete zentrale Online-Register für Organspenden an den Start gehen. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Wochenende in der „Rheinischen Post“ an: „Es wird den Organspende-Mangel nicht sofort beheben, aber es ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Die Eintragung erfolgt völlig freiwillig, hilft aber den Kliniken, schneller zu handeln.“

Das zentrale Register für Organspende-Erklärungen soll für alle Seiten mehr Rechtssicherheit bedeuten und den Informationsfluss mit den Kliniken verbessern, um dadurch die Zahl der Spenden zu erhöhen.

Grundsätzlich sei aber die Widerspruchslösung der einzige Weg, den Mangel wirklich zu beheben, fügte Lauterbach hinzu: „Ich hoffe, dass noch in dieser Legislaturperiode erneut ein Antrag aus dem Parlament heraus im Bundestag beraten wird. Wenn es so kommt, schließe ich mich einem Antrag zur Widerspruchslösung natürlich an.“

Bei einer Widerspruchslösung wäre jeder Bundesbürger ein potenzieller Organspender, es sei denn, er hat ausdrücklich widersprochen. Eine entsprechende Reformforderung war 2020 im Bundestag gescheitert. In Deutschland gilt derzeit, dass nur derjenige Organspender sein kann, der einer Spende zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wies am Sonntag darauf hin, dass das Register seit zwei Jahren überfällig sei und dann in vielen Kommunen bis heute die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start fehlten. „Kaum ein Pass- oder Bürgeramt ist in der Lage, dem rechtlichen Auftrag der Informationspflicht nachzukommen“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): „Ebenso fehlen vor Ort die digitalen Anschlüsse zum Register. Denn die Bundesländer kommen ihrer Aufgabe nicht nach, die Rahmenbedingungen des Entscheidungsgesetzes festzusetzen.“

Der Streit ums Geld überlagere alles, so Brysch weiter. Die Regierungschefs der Länder müssten daher dringend einen verbindlichen Deutschlandfahrplan für die Anbindung des Online-Organspenderegisters in den Städten und Gemeinden festlegen: „Es gilt, die Interessen der Schwerstkranken und eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung aller Bürgerinnen und Bürger endlich ernst zu nehmen. Weitere wertvolle Zeit darf nicht verstreichen.“