Artikel teilen:

Laumann pocht auf Einhaltung des Jugendarbeitsschutzes bei Ferienjobs

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält Ferienjobs für eine gute Möglichkeit für Jugendliche, um erste Berufserfahrungen zu sammeln und das Taschengeld aufzubessern. „Damit es dabei gerecht zugeht, ist es wichtig, dass die Regeln des Jugendarbeitsschutzes eingehalten werden“, erklärte er am Montag in Düsseldorf. Das NRW-Arbeitsministerium und die Deutsche Rentenversicherung Rheinland informierten darüber, was Eltern und Jugendliche beachten müssen.

Demnach dürfen Kinder vom 13. bis 14. Lebensjahr nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten, und das auch nur bis zu zwei Stunden täglich. Erlaubt seien leichte Arbeiten wie das Austragen von Zeitungen, Babysitten oder Gartenarbeit, erklärte das Ministerium. Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren dürften in den Ferien bis zu vier Wochen jobben. Die tägliche Arbeitszeit darf den Angaben zufolge nicht mehr als acht Stunden und die wöchentliche nicht mehr als 40 Stunden überschreiten. Zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für Jugendliche nicht erlaubt. Ausnahmen gebe es etwa in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder im Gesundheitsdienst. In der Gastronomie dürften jugendliche Ferienjobber über 16 Jahre auch bis 22 Uhr arbeiten, hieß es.

Fließband- und Akkordarbeiten sind den Angaben zufolge für Jugendliche verboten. Die Arbeit dürfe junge Menschen nicht überfordern und keine gesundheitlichen Gefahren mit sich bringen. Das Ministerium wies darauf hin, dass Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit sind und in schweren Fällen als Straftat verfolgt werden können.

Jugendliche sind bei Ferienjobs über den Arbeitgeber unfallversichert. Beiträge zu den Sozialversicherungen fallen in der Regel nicht an, wie die Deutsche Rentenversicherung Rheinland erklärte. Werde ein Ferienjob regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum ausgeübt, könne es allerdings zu einer Versicherungspflicht kommen. Besonders bei Minijobs bestehe grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Schülerinnen und Schüler könnten sich auf Wunsch davon befreien lassen, aber die Deutsche Rentenversicherung Rheinland rät davon ab. Bereits mit kleinen Beiträgen könnten erste Ansprüche für die Rente gesammelt werden.