Landtags-Opposition kritisiert fehlendes Gesetz zum Offenen Ganztag

Die Opposition im nordrhein-westfälischen Landtag hat die schwarz-grüne Landesregierung erneut aufgefordert, ein Gesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf den Offenen Ganztag vorzulegen. „Wir brauchen landeseinheitliche Regelungen, damit wir jedes Kind in diesem Land, egal wo es wohnt, fördern können“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Frank Müller am Mittwoch im Schulausschuss in Düsseldorf. SPD und FDP warfen Schulministerin Dorothee Feller (CDU) vor, der Frage nach einem Ausführungsgesetz für den Offenen Ganztag auszuweichen.

Ursprünglich hatte die Ministerin einen entsprechenden Gesetzesentwurf für Januar in Aussicht gestellt. Stattdessen hatte sie Anfang März „Fachliche Grundlagen“ zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder vorgelegt.

Feller verwies im Schulausschuss darauf, dass Nordrhein-Westfalen mit den veröffentlichten „Fachlichen Grundlagen“ weiter sei als viele andere Bundesländer in Deutschland. Sie kündigte weitere Bestimmungen an, ohne auf die Frage nach einem Ausführungsgesetz einzugehen. „Wir arbeiten mit Hochdruck an Umsetzungsregelungen.“ Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder. Die Länder sind gehalten, die Umsetzung zu regeln.

Auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen und die Freie Wohlfahrtspflege NRW hatten bei der Landesregierung einen Gesetzesentwurf angemahnt, der Standards festlegt. Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe kritisierte, dass weiterhin keine Vorgaben hinsichtlich Raumausstattung, Personalschlüssel, Gruppengrößen, Qualifizierung der Mitarbeiter und der Ernährungsstandards im Offenen Ganztag gemacht würden. Damit verfehle die Landesregierung ihr 2022 im Koalitionsvertrag vereinbartes Ziel, Mindeststandards für den Offenen Ganztag zu entwickeln.