Landtag in Brandenburg beschließt RBB-Staatsvertrag

Gehaltsdeckel für die Intendanz, mehr Kontrolle, mehr Regionales: Zum 1. Januar 2024 soll ein neuer RBB-Staatsvertrag in Kraft treten. Es fehlt noch die Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses.

Der RBB steckt in der Krise
Der RBB steckt in der KriseImago / Pop-Eye

Der neue Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat eine der letzten Hürden genommen. Der brandenburgische Landtag in Potsdam beschloss das Regelwerk in zweiter Lesung. Wenn auch das Berliner Abgeordnetenhaus zustimmt, kann der neue RBB-Staatsvertrag Anfang 2024 in Kraft treten. Auch im Berliner Parlament stand der neue rechtliche Rahmen für den Sender zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Die Abstimmung wurde für den Abend erwartet. In beiden Parlamenten hatten zuvor bereits die zuständigen Ausschüsse grünes Licht gegeben.

Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen nach Angaben der brandenburgischen Staatskanzlei nach den Parlamentsbeschlüssen noch die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden. Sollte dies noch im Dezember möglich sein, könnten die Neuregelungen für den Sender zum 1. Januar 2024 wirksam werden, hieß es. Der Vertrag sieht unter anderem eine Begrenzung des Gehalts von Intendant oder Intendantin, mehr Kontrolle, mehr Regionalität und eine bessere Interessenvertretung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor.

Die Staatsferne des RBB-Senders bleibe gewährleistet

Die Landesregierungen der beiden Bundesländer hatten den Vertrag Anfang November beschlossen. Inhaltliche Änderungen waren danach nicht mehr möglich. In beiden Parlamenten hatte es vor der Beschlussfassung Anhörungen gegeben. Dort hatte RBB-Intendantin Ulrike Demmer unter anderem kritisiert, die Unabhängigkeit des Senders werde durch Vorgaben gefährdet.

Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) wies die Kritik in der Landtagsdebatte erneut zurück. Die Staatsferne des Senders bleibe gewährleistet, sagte er. Der neue Staatsvertrag sei ein „großer Reformschritt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ und eine Chance für einen Neuanfang im RBB nach der Krise im Zuge von Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger. Transparenz und Kontrolle würden gestärkt, sagte Grimm: „Wir haben wichtige Konsequenzen aus der Krise gezogen.“

Kritik seitens der Opposition

Aus der Opposition kam teils Kritik. Gefordert wurden unter anderem eine stärkere Einbeziehung des Publikums, eine verpflichtende Teilnahme der Rechtsaufsicht an Sitzungen der Aufsichtsgremien und eine weitere Stärkung der Regionalität durch mehr Berichterstattung aus den brandenburgischen Landkreisen und den Berliner Bezirken.

Im neuen RBB-Staatsvertrag ist unter anderem eine Deckelung des Intendantengehalts auf die Höhe von Minister- und Senatorenbezügen der beiden Bundesländer vorgesehen. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sollen künftig in einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden, in dem die Intendantin ein Vetorecht hat.

Stärkere Regionalisierung im Fernsehprogramm

Die Aufsichtsgremien Verwaltungsrat und Rundfunkrat sollen professionalisiert und die Kontrolle des Senders durch beide Gremien sowie die externe Finanzkontrolle durch die Landesrechnungshöfe gestärkt werden. Für die Intendantin, weitere Führungskräfte und die Gremienmitglieder sollen Haftungsregelungen im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen eingeführt werden. Vorgesehen ist auch eine stärkere Regionalisierung im Fernsehprogramm.