Landtag entscheidet über RBB-Staatsvertrag

Der neue Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) steht im Landtag in Potsdam zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung. Bei der Abstimmung in zweiter Lesung wird am Donnerstag die Billigung des Vertragswerks durch das brandenburgische Landesparlament erwartet. Der Hauptausschuss des Landtags hatte zuvor am 6. Dezember mit klarer Mehrheit die Zustimmung empfohlen. Wenn auch das Berliner Abgeordnetenhaus zustimmt, kann der neue RBB-Staatsvertrag Anfang 2024 in Kraft treten.

Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg hatten die geplanten Neuregelungen Anfang November beschlossen. Inhaltliche Änderungen sind danach nicht mehr möglich gewesen. Voraussetzung für das In-Kraft-Treten des Staatsvertrags ist dessen Billigung durch beide Landesparlamente.

Im neuen RBB-Staatsvertrag ist unter anderem eine Deckelung des Intendantengehalts auf die Höhe von Minister- und Senatorenbezügen der beiden Bundesländer vorgesehen. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sollen künftig in einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden, in dem die Intendantin ein Vetorecht hat.

Die Aufsichtsgremien Verwaltungsrat und Rundfunkrat sollen professionalisiert und die Kontrolle des Senders durch beide Gremien sowie die externe Finanzkontrolle durch die Landesrechnungshöfe gestärkt werden. Für die Intendantin, weitere Führungskräfte und die Gremienmitglieder sollen Haftungsregelungen im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen eingeführt werden. Vorgesehen ist auch eine stärkere Regionalisierung im TV-Programm.