Landtag beschließt neue Regeln für SR – Intendantengehalt sinkt
Nach monatelangem Streit mit der Opposition hat der Landtag in Saarbrücken am Dienstag mit den Stimmen der SPD-Mehrheit neue Regeln für den Saarländischen Rundfunk (SR) beschlossen. Damit sollen unter anderem der Einfluss der Politik auf die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt und das künftige Gehalt des Intendanten begrenzt werden.
Nach kurzfristigen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren bleibt die sogenannte Intendantenverfassung bei der zweitkleinsten ARD-Anstalt allerdings bestehen. Ursprünglich sollte der SR künftig durch ein dreiköpfiges Direktorium unter Vorsitz des Intendanten geführt werden. Zwar wird das Direktorium kommen, doch die Richtlinienkompetenz des Intendanten ist nun klar festgeschrieben.
„Ich bin froh, dass es diese Klarstellung gibt und die letzte Entscheidung bei der Intendantin oder dem Intendanten bleibt. Das sorgt für klare Entscheidungsstrukturen, die mit Blick auf die Herausforderungen vor denen wir stehen, sehr wichtig sind“, sagte SR-Intendant Martin Grasmück nach der Landtagssitzung dem KNA-Mediendienst.
Vor allem die oppositionelle CDU im Saarland hatte der allein regierenden SPD vorgeworfen, mit der Einführung des Direktoriums die Rolle des Intendanten beschneiden und sich den Sender gefügig machen zu wollen.
Die Höhe des Intendantengehalts soll sich in Zukunft an den Bezügen eines obersten Bundesrichters orientieren – aktuell rund 180.000 Euro jährlich. Eine ähnliche Höhe wollen Berlin und Brandenburg künftig auch beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vorsehen. Der entsprechende Staatsvertrag wird noch beraten. SR-Intendant Grasmück, der aktuell ein Jahresgehalt von rund 245.000 Euro bezieht, ist bis zum Auslaufen seines Vertrages im Frühjahr 2027 von der Neuregelung im Saarland nicht betroffen.
Die Opposition kritisierte auch die geänderte Zusammensetzung des Rundfunkrats. Um das Gremium von bisher 38 auf 26 stimmberechtigte Mitglieder zu verkleinern, werden mehrere Verbände und gesellschaftliche Gruppen künftig zusammengefasst und nur noch durch ein gemeinsames Mitglied vertreten.
Außerdem verlieren traditionell eher der CDU nahe stehende Institutionen aus der Wirtschaft oder konfessionelle Frauenverbände ihren Sitz in dem Gremium. Dafür bekommen künftig Menschen muslimischen Glaubens und die Digitalwirtschaft einen Sitz im SR-Rundfunkrat. Die Landtagsfraktionen können nur noch beratende Mitglieder entsenden.