Landkreistag warnt vor steigenden Kosten für Hilfe zur Pflege
Der nordrhein-westfälische Landkreistag warnt vor einer zunehmenden Belastung der Kreise durch die deutlich gestiegenen Ausgaben für die Hilfe zur Pflege. „Wir brauchen dringend eine Reform der Pflegeversicherung, die das Kostenrisiko der Sozialhilfeträger begrenzt“, betonte Hauptgeschäftsführer Martin Klein am Montag in Düsseldorf. Laut dem Statistischen Landesamt (IT.NRW) wurden 2023 für die Hilfe zur Pflege 975 Millionen Euro netto gezahlt. Das waren 23,1 Prozent mehr als im Vorjahr.
Klein betonte, dieser „massive Ausgabenanstieg“ innerhalb eines Jahres zeige, dass die Pflegereform 2022 „nur eine kurzfristige Entlastung darstellte, die Kostenspirale sich aber ungebremst fortsetzt“. Gründe für die gestiegenen Kosten seien stark gestiegenen Lohnkosten, die neue Personalbemessung in Pflegeheimen und die Inflation. In NRW seien die Kreise als Träger der Soziallasten davon in besonderem Maße betroffen, da sie für die Hilfe zur Pflege, sowohl im ambulanten als auch überwiegend im stationären Bereich, zuständig sind. Für die kommenden Jahre wird eine weiter ansteigende Zahl pflegebedürftiger Menschen erwartet. Zugleich steigt die Eigenbeteiligung für einen Pflegeplatz seit Jahren an.
Laut Statistischem Landesamt bekamen Ende 2023 knapp 77.900 Menschen in Nordrhein-Westfalen finanzielle Hilfe zur Pflege. Die Zahl sei im Vergleich zum Vorjahr um 7,2 Prozent gestiegen. Allerdings liege sie unter dem Wert des Jahres 2021, als 82.100 Menschen die Leistung nach 7. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) bekamen.
Knapp 64.600 Menschen, die Hilfe zur Pflege erhielten, bekamen die Leistungen in Einrichtungen wie etwa Pflegeheimen, hieß es. Das sei ein Anteil von knapp 83 Prozent. Die Zahl der Menschen, die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bezogen haben, habe Ende 2023 bei 13.300 gelegen. Insgesamt erhielten mehr Frauen Hilfe zur Pflege, wie die Statistik zeigt. Der Frauenanteil habe Ende 2023 bei 66,9 Prozent gelegen.
Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn der notwendige Pflegebedarf nicht oder nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist und Pflegebedürftige sowie unterhaltspflichtigen Angehörige nicht über genügend Eigenmittel verfügen, um die verbleibenden Kosten zu tragen.