Landkreis Osnabrück warnt vor Pop-up-Bordellen

Der Landkreis Osnabrück warnt aktuell vor Fällen von Wohnungsprostitution in kurzfristig angemieteten Ferienwohnungen. In den vergangenen Wochen seien in der Region erste Fälle sogenannter „Pop-up-Bordelle“ bekannt geworden, teilte der Landkreis am Montag mit. Dabei würden Ferienwohnungen über gängige Online-Portale für wenige Tage angemietet und anschließend zur Ausübung sexueller Dienstleistungen genutzt. Diese neue Form der Prostitution werde zunehmend zu einem bundesweiten Problem.

Häufig mieten den Angaben zufolge Frauen aus dem asiatischen Raum die Wohnungen selbst oder über Dritte an. „Der Landkreis Osnabrück nimmt diese Entwicklung sehr ernst und möchte Vermieterinnen und Vermieter sowie die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren.“ Die Zweckentfremdung der Ferienwohnungen sei oft mit strafbaren Handlungen und Ausbeutung der Frauen verbunden.

Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Prostituierte müssen sich aber registrieren und regelmäßig gesundheitlich beraten lassen. Prostitutionsbetriebe benötigen eine behördliche Erlaubnis. Gewalt, Ausbeutung, Menschenhandel und Zwangsprostitution sind verboten und stehen unter Strafe.

Der Landkreis Osnabrück empfiehlt Vermietern eine persönliche Schlüsselübergabe. Skepsis sei angebracht, wenn ungewöhnlich hohe Preise für kurze Mietzeiten geboten würden, oder Barzahlung ohne Rechnung verlangt werde. Auch wenn es Hinweise gebe, dass regelmäßig Gäste in der Wohnung empfangen werden sollten, sei Vorsicht geboten. Verdachtsmomente sollten an die Ordnungsämter oder die Polizei gemeldet werden. Die Vermieter sollten nicht selbst eingreifen.

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