Landesverfassungsgericht weist AfD-Klage ab

Die AfD ist auch weiterhin nicht an der Kontrolle des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt beteiligt. Das Landesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Klage der AfD-Landtagsfraktion abgewiesen. Die Fraktion hatte sich dagegen gewandt, dass sie im Parlamentarischen Kontrollgremium des Magdeburger Landtags, das die Arbeit des Verfassungsschutzes überwacht, nicht mehr vertreten ist (AZ: LVG 30/22).

Das Gericht führte zur Begründung aus, die Gesetzesänderung, mit der das Kontrollgremium von fünf auf vier Mitglieder verkleinert wurde, verletze die AfD-Fraktion nicht in ihren Rechten als Oppositionsfraktion und insbesondere nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit. Zwar habe die Mitwirkung in parlamentarischen Ausschüssen und Gremien grundsätzlich „spiegelbildlich“ zu erfolgen. Das bedeute, dass das Gremium grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Parlaments darstellen müsse.

Allerdings könnten bei der Besetzung des Kontrollgremiums Gründe des Geheimschutzes eine andere gesetzliche Gestaltung rechtfertigen. Der Gesetzgeber durfte demnach zur Sicherung des Vertrauens- und Geheimschutzes bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Landtag ein verkleinertes Gremium vorgeben.

Im vergangenen Jahr hatte der Landtag die Regeln für die Besetzung des Kontrollgremiums geändert. Seitdem wachen nur noch vier statt fünf Abgeordnete über den Verfassungsschutz, darunter mindestens ein Vertreter der Opposition. Im Juni 2022 wurde je ein Parlamentarier von CDU, SPD, FDP und Linken in das Kontrollgremium gewählt, die AfD verlor ihren Sitz.