Landessynode erweitert Grundordnung um Diskriminierungsverbot

Die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden hat sich deutlich gegen Ausgrenzung positioniert. Bei ihrer Frühjahrstagung in Bad Herrenalb am Freitagabend entschieden die Synodalen, ein „explizites Diskriminierungsverbot“ in die Grundordnung, die Kirchenverfassung, aufzunehmen. Ergänzt wurde ein weiterer Absatz, in dem es unter anderem heißt: „Eine diskriminierende Behandlung etwa aufgrund des Geschlechts, des Lebensalters, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, einer Behinderung, einer rassistischen Zuschreibung oder ethnischer Herkunft ist unzulässig.“ Die Landessynodale Julia Falk-Goerke erläuterte: „Dies entspricht unserem Selbstverständnis, eine für alle Menschen einladende Kirche zu sein. “

Synodalpräsident Axel Wermke hatte im Vorfeld erklärt, dass die Kirche ihre Position in Zeiten von Hass und Hetze festigen wolle. „Es soll niemand in unserer Grundordnung eine Lücke finden, dass wir doch nicht ganz hinter der Gleichheit der Menschen stehen.“ Bislang beinhaltete die Grundordnung ein allgemeines Diskriminierungsverbot in Form einer theologischen Grundaussage. So heißt es dort: „In der Gemeinschaft der Getauften, deren Haupt Jesus Christus ist, haben alle Unterschiede der Menschen ihre trennende Bedeutung verloren.“ Zudem ist im Leitungs- und Wahlgesetz bereits geregelt, dass Gemeindeglieder ihre Wahlberechtigung verlieren, wenn sie offenkundig diskriminierend und menschenverachtend agieren. (0821/19.04.2024)