Das niedersächsische Landessozialgericht hält die vom Jobcenter Hannover übernommenen Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger in der Stadt für ausreichend. Das Konzept des Jobcenters für die Ermittlung von Mietobergrenzen beruhe auf den repräsentativen und validen Daten eines qualifizierten Mietspiegels, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung. Das Gericht in Celle hob damit anderslautende Urteile der ersten Instanz auf.
Jobcenter dürften die Wohnkosten von langfristigen Bürgergeld-Empfängern nicht unbegrenzt übernehmen, sondern nur in „angemessener“ Höhe, erläuterte ein Sprecher. Das Konzept des Jobcenters der Region Hannover sei seit Jahren umstritten. Während einige Kammern des Sozialgerichts Hannover die festgelegten Grenzen für rechtmäßig hielten, sprächen andere Kammern den Mieterinnen und Mietern wegen zu niedriger Werte höhere Wohnkosten zu.
Laut Landessozialgericht legt das Jobcenter die Grenzen für angemessene Mieten beim höchsten Wert des unteren Drittels der für die jeweilige Wohnungsgrößenklasse ermittelten Mieten fest. In den neun Einzelfällen, um die es bei der Entscheidung ging, sei ausreichend Wohnraum verfügbar gewesen, insbesondere für Alleinstehende, hieß es.
Dagegen war preisgünstiger Wohnraum für Vierpersonen-Haushalte und Zweipersonen-Haushalte gemessen an der Armutsgefährdungsquote lediglich „noch ausreichend“ vorhanden, wie der Sprecher erläuterte: „In jedem Einzelfall hat das Gericht die tatsächliche Verfügbarkeit günstigen Wohnraums besonders intensiv geprüft.“