Landesmedienanstalt Saarland veröffentlicht Gehälter

Die Landesmedienanstalt des Saarlandes (LMS) hat erstmals die Gehälter ihrer Leitungsspitze veröffentlicht. Laut Webseite erhielt die Direktorin Ruth Meyer 2023 Bezüge in Höhe von 124.000 Euro. Der im vergangenen Jahr amtierende stellvertretende Direktor Jörg Ukrow bekam demnach Bezüge in Höhe von rund 101.000 Euro. Ukrow verließ die saarländische Landesmedienanstalt Ende Februar und ist seit dem 1. März stellvertretender Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.

Dass die LMS die Gehaltsangaben veröffentlichte, geht auf die Novelle des Saarländischen Mediengesetzes im vergangenen Jahr zurück. Laut dem überarbeiteten Gesetz hat die Medienanstalt in ihren Geschäftsberichten und ihrem Internet-Auftritt die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten Bezüge der Direktorin und des stellvertretenden Direktors zu veröffentlichen.

Die Landesmedienanstalt des Saarlandes mit Sitz in Saarbrücken ist von den 14 Landesmedienanstalten die zweitkleinste. In diesem Jahr kalkuliert die Medienanstalt laut ihrem Wirtschaftsplan mit einem Etat von 2,9 Millionen Euro. Bei den beiden größten Landesmedienanstalten, die in Bayern und Nordrhein-Westfalen angesiedelt sind, liegt die Vergütung des Führungspersonals deutlich höher.

Bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, die 2024 über ein Budget von rund 26 Millionen Euro verfügt, erhielt Direktor Tobias Schmid 2022 laut dem Jahresabschluss ein Gehalt von 245.000 Euro. Hinzu kamen noch Sachbezüge in Höhe von 14.000 Euro für den privat zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen.

Bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, deren Etat sich in diesem Jahr auf rund 33 Millionen Euro beläuft, bekam Präsident Thorsten Schmiege 2022 ausweislich des Geschäftsberichts eine Vergütung in Höhe von knapp 223.000 Euro. Seine Sachbezüge beliefen sich auf rund 7.000 Euro. Die Gehaltsangaben für 2023 haben beide Medienanstalten noch nicht veröffentlicht.

Die frühere saarländische CDU-Landtagsabgeordnete Ruth Meyer leitet die saarländische Landesmedienanstalt seit Mai 2020. Im kleinsten Flächenbundesland ist die Medienanstalt für die Zulassung und Aufsicht von privaten Rundfunkveranstaltern zuständig. Außerdem obliegt ihr die Aufsicht über Telemedienanbieter und die Förderung von Medienkompetenz. Als einzige Landesmedienanstalt beaufsichtigt die Landesmedienanstalt Saarland auch Glücksspielangebote im Rundfunk und im Internet.