Die bayerische evangelische Landeskirche will jungen Menschen in der Wehrdienst-Debatte beistehen. „Wir setzen uns zusammen mit der Evangelischen Jugend für eine Freiwilligkeit des Wehrdienstes ein“, sagte Landesbischof Christian Kopp am Montag in seinem Bericht vor der in Amberg tagenden Landessynode. „Deshalb bauen wir gerade unser altes Beratungsnetzwerk neu auf für die Beratung in diesen Gewissensfragen rund um den Wehrdienst.“ Mehr als 20 Personen hätten sich in Bayern schon gefunden, die junge Menschen beraten wollten. Die Landeskirche wolle auch jetzt wieder für junge Menschen ein kompetenter Gesprächspartner sein, sagte Kopp.
„Wir werden den 18-Jährigen, die einen Brief vom Verteidigungsministerium erhalten, einen Brief mit einer Beratungsidee schicken und der Hauptbotschaft: Suche Dir für Deine Entscheidung Begleitung“, sagte Kopp. Dazu werde es auch die Website kirche-an-deiner-seite.de und Aktivitäten auf Social Media geben.
Die Fragen zur Wehrerfassung würden im Lauf des ersten Quartals an die jungen Leute verschickt, bei ihnen mache sich dann Unruhe breit, sagte Oberkirchenrat Stefan Blumtritt bei der Synoden-Pressekonferenz am Montag. Die jungen Leute wolle man begleiten und ergebnisoffen beraten. Schon jetzt verzeichne die landeskirchliche Arbeitsstelle „kokon“ für konstruktive Konfliktbearbeitung eine steigende Zahl von Anfragen, ergänzte Landesbischof Kopp.
In seinem Bericht sagte Kopp, dass die Landeskirche dem Gemeinwohl aller verpflichtet sei, „wir mischen uns ein und werden das immer tun“. Daher positioniere sich auch die Landeskirche zu den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März 2026. „Wir sind parteiisch für die Demokratie. Wir ergreifen Partei für die unantastbare Menschenwürde, für einen respektvollen Umgang aller mit allen, für eine faktenbasierte Demokratie ohne Hetze“, sagte Kopp. Zusammen mit der katholischen Kirche starte die Landeskirche daher eine Kampagne mit dem Titel „Unser starkes Kreuz für Demokratie“, um Menschen zu ermutigen, auch in herausfordernden Zeiten für demokratische, kommunale Wahlämter zu kandidieren. (3709/24.11.2025)