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Landeskirche ringt weiterhin um Homo-Trauung

Der Streit um die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare geht in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg weiter. Nach einem langwierigen und konfliktgeladenen Prozess liegt der Landessynode nun ein neuer Kompromissvorschlag vor, der am Donnerstag in Stuttgart eingebracht wurde. Er sieht vor, künftig auch Gottesdienste für homosexuelle Paare als „Traugottesdienste“ zu bezeichnen. Damit wären sie den Trauungen heterosexueller Paare begrifflich gleichgestellt.

Der Gesetzentwurf sieht künftig zwei Formen der Trauung vor und stellt dafür zwei Bücher bereit: eines für die Trauung von Mann und Frau und ein weiteres für die Trauung von Paaren gleichen Geschlechts. Beide Zeremonien werden als „kirchliche Trauung“ bezeichnet und gelten als Gottesdienst anlässlich einer zivilen Eheschließung.

Eine theologische Unterscheidung bleibt jedoch bestehen. Laut Gesetzentwurf verkündet die Kirche bei der Trauung von Mann und Frau „das Wort Gottes über die Ehe“. Dieser Passus fehlt bei der Regelung für gleichgeschlechtliche Paare. Damit wird die kirchliche Trauung zwar geöffnet, gleichgeschlechtlichen Paaren aber nicht zugesprochen, dass sie eine Ehe im biblischen Sinn führen können.

Die Neuregelung wird dem Entwurf zufolge nicht flächendeckend eingeführt. Einzelne Kirchengemeinden können ihre Gottesdienstordnung anpassen, bis maximal ein Viertel aller Gemeinden in Württemberg die neue Regelung übernommen hat. Erst dann soll die Synode über eine kirchenweit geltende Gottesdienstform beraten.

Damit das geplante Gesetz in Kraft treten kann, braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Synode. Diese könnte an den Gegenstimmen des theologisch konservativen Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“ scheitern. Die Abstimmung über den Vorschlag ist für diesen Freitagvormittag geplant. (2708/23.10.2025)